Ziele und Anwendungsbereiche der Bayerischen Kompensationsverordnung
(PBN) Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bayern und ist am 01.09.2014 in Kraft getreten. Die nun vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) herausgegebene Broschüre „Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern – Ziele und Umsetzung der Bayerischen Kompensationsverordnung“ erklärt die Grundprinzipien der Verordnung und stellt deren spezifische Regelungen vor. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden die Grundsätze und Wirkungsweisen der BayKompV anschaulich gemacht. Durch leicht verständliche Erläuterungen, Bilder und Illustrationen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürgern, politische Entscheidungsträger und Anwender so einen ersten Überblick über die Verordnung verschaffen.
In einem Einführungsteil wird zunächst die Eingriffsregelung vorgestellt, um dann auf die konkretisierenden Regelungen der BayKompV einzugehen. Die Inhalte sind durch gliedernde Fragen strukturiert und ermöglichen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. So kann beispielswiese gezielt nachgeschlagen werden, wie die Bilanzierung nach dem neuen Wertpunktesystem erfolgt, was unter produktionsintegrierter Kompensation im Sinne der Verordnung zu verstehen ist, oder wie Kompensationsmaßnahmen rechtlich zu sichern sind.
Um die Funktionsweise der Verordnung zu verdeutlichen, werden beispielhaft drei ausgewählte Projekttypen vorgestellt und durch zahlreiche Bilder und Grafiken hinterlegt. Die drei konstruierten Beispiele umfassen ein Bauvorhaben im Außenbereich, ein Hochwasserschutzprojekt und ein Straßenbaubauvorhaben. Auch die konkretisierenden Regelungen der Verordnung zum Ökokonto und zur Berechnung des Ersatzgeldes werden anwendungsbezogen vorgestellt.
Die Broschüre bietet auf 36 Seiten einen Überblick über die Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung und kann unter http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/anl_nat_0033.htm
kostenlos abgerufen werden. Verordnungstext und Begründung sowie ergänzende Vollzugshinweise und Arbeitshilfen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar: http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/bay_komp_vo/
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (2015): Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern – Ziele und Umsetzung der Bayerischen Kompensationsverordnung. – Broschüre, München/Laufen: 36 Seiten; http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/anl_nat_0033.htm.
Zitiervorschlag: Nagel, P.-B. (2016): „Broschüre zur Bayerischen Kompensationsverordnung vermittelt Ziele und Anwendungsbereich anhand von konkreten Beispielen. – ANLiegen Natur 38/1; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/broschuere_baykompv/.