Empfehlungen zum Schutz von Großmuscheln beim Entleeren von Teichen
(Stöckl Katharina) Teiche sind künstlich angelegte Gewässer, die meist einen Zu- und einen Ablauf haben. Sie haben häufig ein hohes naturschutzfachliches Potenzial, wenn sich beispielsweise seltene Insekten, Amphibien oder auch Muscheln ansiedeln. Um Muschelpopulationen bei der Teichpflege zu erhalten, sollten einige Empfehlungen beachtet werden.
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) weist die einheimischen Teichmuschelarten als besonders oder streng geschützte Arten aus. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, besonders geschützten Tieren nachzustellen, sie zu verletzen oder gar zu töten. Im Rahmen der Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung ist jedoch eine regelmäßige Leerung und Entschlammung der Teiche nötig und nach Artenschutzrecht erlaubt. Dabei sollten Maßnahmen getroffen werden, die zur Minimierung der Beeinträchtigung für die lokale Muschelpopulation beitragen.
In vielen Fällen führen die Fischereirechtsinhaber, häufig Fischereivereine, im Rahmen der Abfischung auch die Bergung der Muscheln durch. Die Situation gestaltet sich schwieriger, wenn das Fischereirecht nicht verpachtet ist – etwa wenn es bei der Kommune liegt – und das Vorkommen von Muscheln nicht bekannt ist. Hier sollte in jedem Fall eine fachkundige Person im Muschelschutz hinzugezogen werden. Ein Muschelbestand kann sich innerhalb nur weniger Jahre aufbauen. Folglich sollte man insbesondere bei lange nicht mehr entleerten Teichen auf Muschelvorkommen achten.
In der Praxis wird es nicht möglich sein, alle Tiere zu bergen und umzusetzen. Dennoch kann durch eine gute Planung und Vorbereitung eine ausreichende Anzahl an Muscheln für den Bestandserhalt gesichert werden. Folgende Empfehlungen können für die Umsetzung von Teichmuscheln beim Ablassen der Teiche gegeben werden:
- Ein geeignetes Ersatzgewässer zur Zwischenhälterung muss im Vorfeld festgelegt werden. Meist eignet sich ein nahe gelegener Teich beziehungsweise ein nicht entleerter Teich der Teichgruppe am besten. Wichtig ist, die Umsetzung der Muscheln in den Ersatzteich mit dem jeweiligen Fischereirechtsinhaber abzuklären.
- Da sich die Fundmeldungen der nicht heimischen „Chinesischen Teichmuschel“ in Bayern häufen und ein Verbringen gebietsfremder Arten nicht zulässig ist (§ 22 in Verbindung mit § 11 AvBayFiG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes)), sollte die Muschelart durch eine fachkundige Person vor der Umsetzung bestimmt werden.
- Eine ausreichende Anzahl an geeigneten Behältern (zum Beispiel Mörtelwannen) und Sauerstoffversorgung sollte zur Zwischenhälterung bereitgehalten werden. Das Wasser sollte regelmäßig gewechselt werden und eine Sauerstoffkonzentration von 6 mg/L nicht unterschreiten.
- In der Regel ist die Suche nach Muscheln insbesondere bei flachen Gewässern vom Boot aus am besten durchzuführen. Das Gewässer sollte (langsam) so weit abgelassen werden, dass es noch mit dem Boot befahrbar ist und die Muscheln per Hand oder mit dem Kescher aus dem Wasser geborgen werden können. Nach dem vollständigen Entleeren des Teichs können die Muscheln aufgrund der Schlammschicht oft nur schwer und mit einem Sicherheitsrisiko gesammelt werden. Hier sollte man sich auf begehbare Bereiche beschränken oder Hilfsmittel wie zum Beispiel Bretter oder begehbare Schwimmpontons verwenden. Falls Aushubmaterial anfällt, sollte dieses ebenfalls nach Muscheln abgesucht werden.
- Die abgesammelten Muscheln sollten in Gruppen in ihrem Ersatzlebensraum an verschiedenen Stellen ausgebracht werden. Es eignen sich tiefe Stellen (mehr als 50 cm) mit einer Schlamm- beziehungsweise Sandauflage, wo sich die Tiere wieder eingraben können. Es ist ausreichend, die Muscheln vorsichtig auf das Substrat zu legen.
- Die Muscheln sollten erst unmittelbar nach dem Wiederanstau des Wassers zurückgesetzt werden.
- Die Maßnahme sollte nach Möglichkeit vor Einsetzen von Nachtfrost durchgeführt werden, da Muscheln die Umsetzung bei wärmeren Temperaturen besser tolerieren.
Weitere Informationen und Fachliche Unterstützung:
Koordinationsstelle für Muschelschutz
muschel@tum.de
+ 49 8161 713478
Zitiervorschlag: Stöckl, K. (2017): Empfehlungen zum Schutz von Großmuscheln beim Entleeren von Teichen . – ANLiegen Natur 39/1; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/muschelschutz/.