Maßnahmen der Bayerischen Polizei zum Erhalt besonders geschützter Wildtiere am Beispiel des Luchses
Manfred Jahn
Maßnahmen der Bayerischen Polizei zum Erhalt besonders geschützter Wildtiere am Beispiel des Luchses
Bereits seit 2012 kam es zu nachweisbar illegalen Luchstötungen. Diese Straftaten führten zu einer erheblichen Resonanz in der Öffentlichkeit. Verstöße gegen den Artenschutz sind einerseits erhebliche materielle Rechtsbrüche und zeigen andererseits hohes sozialschädliches Verhalten er Täter auf. Die illegalen Tötungen von geschützten Tierarten werden von der Polizei sehr ernst genommen.
Zur weiteren Intensivierung der Ermittlungsarbeit hat das Polizeipräsidium Oberpfalz unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Niederbayern ein Handlungskonzept „Luchs“ zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit der illegalen Tötung von Luchsen erstellt, welches in ganz Bayern umgesetzt wird und auch analog auf weitere besonders geschützte Tierarten angewendet werden kann.
Die Polizei möchte vor allem durch eine Vernetzung und den Ausbau einer behördenübergreifenden Kooperation im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ihre Methodenkompetenz weiterentwickeln.
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ANLiegen Natur 39/1 (2017): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,4 MB).