Rechtliche Anforderungen an die Auswahl des Saatguts auf Blühflächen und Blühstreifen
Peter Fischer-Hüftle
Rechtliche Anforderungen an die Auswahl des Saatguts auf Blühflächen und Blühstreifen
Über Förderprogramme haben Blühflächen und Blühstreifen in Bayern deutlich zugenommen. Sie sollen dem Rückgang der Arten in der Agrarlandschaft entgegenwirken und als Lebensraum für Insekten und als Nahrungsgrundlage für Vögel dienen. Das Saatgut für diese Blühflächen unterliegt jedoch den Regelungen über das „Ausbringen“ von Pflanzen in § 40 BNatSchG. Grund dafür ist, dass nicht jedes Saatgut für Blühflächen und Blühstreifen naturschutzfachlich gleichermaßen geeignet ist. In dem Beitrag werden die aktuellen und zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausbringung des Saatguts beleuchtet.
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ANLiegen Natur 40/2 (2018): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 1,7 MB).