Möglichkeiten und Grenzen von Schadensbegrenzungsmaßnahmen in der gebietsschutzrechtlichen Prüfung
Katrin Wulfert
Möglichkeiten und Grenzen von Schadensbegrenzungsmaßnahmen in der gebietsschutzrechtlichen Prüfung
Ist eine gebietsschutzrechtliche Prüfung nach § 34 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchzuführen, stellt sich immer wieder die Frage, ob sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahmen bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete berücksichtigt werden dürfen. Können erhebliche Beeinträchtigungen so ausgeschlossen werden, wird im Einzelfall auch ein sonst erforderliches Ausnahmeverfahren vermieden.
Während die Anerkennung von nachweislich wirksamen Vermeidungsmaßnahmen, die an den vorhabenbezogenen Wirkungen ansetzen, seitens der Rechtsprechung bestätigt wird, ist bei Maßnahmen, die dem betroffenen Schutzgut beziehungsweise dem betroffenen Lebensraum/Habitat zugutekommen, eine differenziertere Betrachtung erforderlich. So ist zwischen Maßnahmen für Lebensraumtypen und Arten zu unterscheiden. Zugleich sind hohe Anforderungen an Ausgestaltung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu stellen, sofern eine Berücksichtigung als Schadensbegrenzungsmaßnahme in Frage kommen soll.
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ANLiegen Natur 39/1 (2017): 5 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 2,5 MB).