6.4.1 Beweidung an Fließgewässern
Diese Seite ist Teil des Online-Handbuchs "Beweidung im Naturschutz".
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Zusammenfassung
Extensive Beweidung ist oftmals ein ideales Instrument zur kostengünstigen Revitalisierung von Fließgewässern und zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (JEDICKE et al. 2011). Sie unterstützt die Dynamik im Ökosystem Fließgewässer, lockert dichte Vegetationsbestände auf, erhöht die Lebensraumvielfalt und schafft Ansatzpunkte für Seitenerosion. Dadurch nimmt die Artenvielfalt zu und konkurrenzschwache Arten werden gefördert. Bei der Neueinrichtung von Extensivweiden sollten Fließgewässer möglichst großflächig einbezogen werden.
Bei intensiver Beweidung sind jedoch nachteilige Auswirkungen durch starke Erosion und Zerstörung der Vegetation zu befürchten. Zu starken Beweidungseffekten kann es auch in extensiven Weidesystemen kommen, wenn die Viehdichte am Ufer zeitweise hoch ist, das heißt den Tieren nur ein kurzer Fließgewässer-Abschnitt zur Verfügung steht. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob längere Gewässerabschnitte dem Vieh zugänglich gemacht werden können, um eine bessere Verteilung der Aktivitäten der Tiere zu erreichen oder ob eine Auszäunung des Gewässers (bis auf wenige Tränkestellen) notwendig ist. Eingetiefte schmale Fließgewässer, wie zum Beispiel Entwässerungsgräben, können zu einer Falle für Weidetiere werden.
Fließgewässer mit starken Wasserstandsschwankungen in Weidesysteme einzubinden erweist sich oft als schwierig, da dies die Zäunung erschwert und bei Hochwasser die Weidesicherheit kaum zu gewährleisten ist. Daher sollten gegebenenfalls Tierarten eingesetzt werden, die sich mit einfachen, flexiblen Weidezaunsystemen halten lassen (Rinder, Wasserbüffel, ruhige Pferderassen). Zudem müssen bei Hochwasser Ausweichflächen zur Verfügung stehen oder ufernahe Weidebereiche durch flexible Zaunsysteme schnell abgetrennt werden können.
Extensive Beweidung erhöht die Strukturvielfalt an Fließgewässern, verändert aber auch erheblich die Vegetationsstruktur. In diesem Fall (Rinderstandweide in Jettenbach, Landkreis Mühldorf) wurde das Röhricht im Hintergrund ausgezäunt, um es als Brutplatz für Rohrammer und Teichrohrsänger zu erhalten. In der durch die Beweidung geschaffenen Abbruchkante brüten Wildbienen.
Foto: Andreas Zahn.
Grundinformationen
Die Beweidung der Ufer kleinerer Fließgewässer war früher allgemein üblich und erklärt auch das Auftreten zahlreicher giftiger oder wegen ihres scharfen oder bitteren Geschmacks vom Vieh gemiedener Arten - unter anderem Schmalblättriger Merk (Berula erecta), Knöterich- und Ampferarten (Polygonum spec., Rumex spec.), Gift-Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus), Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula) und Wasserfenchel (Oenanthe aquatica) - in den Pflanzengesellschaften der Bach-Röhrichte (GARNIEL 1999).
Bei naturschutzorientierter Beweidung ist oft gewünscht, Fließgewässer in Weideflächen einzubeziehen, um den Tieren eine Tränke zu bieten. Vegetation und Morphologie von Fließgewässern können durch Weidetiere allerdings stark beeinflusst werden. Ob das positiv oder negativ zu sehen ist, hängt von der naturschutzfachlichen Zielsetzung beziehungsweise den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen ab. So fordert das Landschaftspflegekonzept Bayern mehr Toleranz für natürliche Gewässerdynamik (RINGLER et al. 1994).
Die natürliche Abfluss-, Ufer- und Bettdynamik sollte erhalten und gegebenenfalls wiederhergestellt werden:
- Uferabbrüche und Bachverlagerungen sollten verstärkt toleriert werden; sie dürfen nicht automatisch zu Sicherungsmaßnahmen führen.
- Lokale Abrisse und periodische Lücken im Gehölzsaum gehören naturnotwendig zum Bachökosystem und sind keine zwangsläufig zu sanierenden "Landschaftsschäden", sondern im Massenhaushalt des Baches wichtige Geschiebeherde.
Extensive Beweidung unterstützt diese Dynamik im Ökosystem Fließgewässer, da Gehölze sowie dichte Röhrichtbestände aufgelockert werden und an von den Weidetieren bevorzugten Uferstellen Ansatzpunkte für Seitenerosion entstehen. Eine „Renaturierung“ durch den Einbezug eines Fließgewässers in eine Extensivweide kann sogar eine vergleichsweise kostengünstige Methode sein (JEDICKE et al. 2007, 2011), die im Einklang mit den Erfordernissen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (siehe Infobox) steht.
Nach GENETZKE (2010), die sich mit den Auswirkungen extensiver Rinderbeweidung auf kleinere Fließgewässer beschäftigte, schaffen durch den Tritt der Rinder entstandene Strukturen (vor allem Abbrüche, Trittbänke, Furten und Trinkstellen) eine erhöhte Angriffsfläche für die Erosion und unterstützen so seine Selbstgestaltung. Auch Böschungsbewuchs und Variation der Breite des Gewässers werden durch die Rinderbeweidung im Hinblick auf die natürliche Dynamik positiv beeinflusst. Eine zu starke Ufererosion wurde jedoch nicht beobachtet. Auf großen Standweiden (insbesondere Ganzjahresweiden) werden Gewässer von Rindern und Pferden mitunter nur an bestimmten „traditionellen“ Trink- und Badeplätzen oder Furten aufgesucht, während andere Bereiche kaum betreten werden (KRÜGER 2006). Auch diese Verhaltensweisen führen zu einer erhöhten Habitatvielfalt.
Intensive Beweidung führt allerdings zu einer starken Umgestaltung der Ufer, verbunden mit erheblicher Erosion und einer flächigen Zerstörung der Vegetation auf ufernahen Abschnitten, was meist (aber nicht immer) unerwünscht ist. Zu dieser intensiven Uferbeweidung kann es auch in extensiven Weidesystemen kommen, wenn zum Beispiel bei Koppelhaltung die Viehdichte am Ufer zeitweise hoch ist oder wenn auf großen Weiden nur ein kurzer Fließgewässerabschnitt „mitbeweidet“ wird, zum Beispiel weil er als Tränke dient. Aufgrund derartiger Erfahrungen wurde die Beweidung von Ufern vom Naturschutz oft abgelehnt oder nur unter starken Einschränkungen gestattet. So empfiehlt das Landschaftspflegekonzept Bayern (SCHWAB 1994) eine extensive Beweidung von Grabenrändern allenfalls bei einer Böschungsneigung unter 15 Grad ab Mitte Juli bis Ende August für maximal 4 Wochen; Sohle sowie Böschungsfuß sollten dabei auf einer Breite von mindestens 1 m ausgezäunt werden, um eine Beeinträchtigung der Qualität des Grabenwassers zu verhindern. Die Beweidung sollte jedoch bei erkennbaren Narbenverletzungen beendet werden. Trittbedingte Bodenverdichtungen und Narbenverletzungen stellen sich ab einer Böschungsneigung von etwa 20 Grad verstärkt ein.
Solche pauschalen Richtlinien gelten heute jedoch als überholt (JEDICKE, brieflich). Man kann davon ausgehen, dass eine extensive Beweidung in den meisten Fällen der Gewässerökologie nicht schadet. Soll ein Gewässer renaturiert werden, lässt sich durch Beweidung die Dynamik erhöhen, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn keine völlig natürlichen Verhältnisse wiederhergestellt werden können. In renaturierten Abschnitten von Fließgewässern stellen sich zum Beispiel aufgrund „unnatürlicher“ Bedingungen oberhalb des renaturierten Abschnitts (Geschiebemangel, Abflussregime, Nährstoffeintrag) oft keine dynamischen Verhältnisse ein. Nach einigen Jahren dominieren in vielen Fällen wenige Hochstauden und Neophyten wie das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) den umgestalteten Bereich und Veränderungen des neuen Gewässerbettes finden kaum noch statt. In solchen Situationen fördert Tritt und Fraß von Weidetieren die Dynamik, reduziert die Hochstauden (Rinder und Büffel fressen auch Indisches Springkraut) und erhöht die Artenzahl der Ufervegetation.
Der Einbezug eines Fließgewässers in Weidesysteme ist umso schwieriger, je stärker der Wasserstand schwankt, da dies die Zäunung erschwert. Zäune auf überflutungsgefährdeten Flächen stellen bei Hochwasser ein Risiko dar. Treibmaterial kann sich darin verfangen, die Stromführung von Elektrodrähten kann unterbrochen werden und die Ausbruchsgefahr erhöht sich. Abgesehen von sehr kleinen Gewässern und Quellbereichen, ist daher eine Beweidung mit Tierarten ratsam, die sich mit einfachen, flexiblen Zaunsystemen halten lassen, also Rinder, Wasserbüffel und ruhige Pferderassen. Zudem müssen bei Hochwasser Ausweichflächen zur Verfügung stehen oder ufernahe Weidebereiche durch flexible Zaunsysteme schnell abgetrennt oder abgebaut werden können.
Bei Elektrozäunen ist in diesem Fall darauf zu achten, dass im Überschwemmungsbereich liegende Zaunabschnitte vom restlichen Zaunsystem problemlos abgekoppelt werden können. Für Pferde und Rinder kann die Zäunung im Falle breiterer und tieferer Gewässer so gestaltet werden, dass sie am Ufer endet (gegebenenfalls kann ein mechanischer Zaun ein Stück in das Gewässer hineinragen), da diese Weidetiere (im Gegensatz zu Wasserbüffeln) ohne Not nicht schwimmen. In Auen, wo mit starken Wasserstandschwankungen beziehungsweise Überschwemmungen zu rechnen ist, erweist sich nach BUNZEL-DRÜKE et al. (2008) für Rinder und Pferde ein drei- bis vierzügiger Stacheldraht als weniger anfällig als ein Elektrodraht. Gegebenenfalls kann ein Elektrodraht den oberen Abschluss bilden oder eine Litze vorgespannt werden. Generell spricht diese Problematik dafür, Gewässer großflächig in die Weide einzubeziehen und nicht durch eine parallel zum Ufer verlaufende Zaunführung auszuzäunen, um so die bei Hochwasser gefährdeten Zaunabschnitte kurz zu halten.
Quert eine Zäunung ein Fließgewässer, so sollte dies möglichst an flachen (begehbaren) Bereichen mit festem (gegebenenfalls befestigtem) Gewässergrund erfolgen, an denen keine spontane Eintiefung des Bachbettes durch Sohlerosion zu erwarten ist, die den Tieren eine Unterquerung des Zaunes ermöglichen könnte. Besonders kritisch ist die Querung bei Elektrozäunen mit Drähten oder Litzen. Bei Veränderung der Wasserführung des Gewässers sollten solche Stellen verstärkt kontrolliert werden. Zu prüfen ist, ob es möglich ist, die Zaunhöhe in Abhängigkeit vom Wasserstand automatisch zu regulieren, zum Beispiel mittels eines mit einem Schwimmer versehenen Zaunpfostens, der sich in einer im Bachgrund senkrecht angebrachten Halterung vertikal bewegen kann.
Modell eines Zaunpfostens in einem Gewässer der Wasserstandsschwankungen ausgleicht.
Zeichnung: Andreas Zahn.
Bei eingetieften, kleinen und schmalen Fließgewässern (zum Beispiel Entwässerungsgräben) kann es vorkommen, dass sich hineingeratene Weidetiere nicht mehr befreien können. Selbst Wasserbüffel können in solchen Situationen Probleme bekommen. Entsprechende Gewässerbereiche sollten ausgezäunt und nur abgeflachte Uferstellen oder befestigte Furten für Weidetiere zugänglich gemacht werden.
Probleme bereitet in manchen Gebieten auch der Biber, der Bäume auf den Zaun fällen kann. Gegebenenfalls sind Bäume in Zaunnähe (Abstand entsprechend der Baumhöhe) mechanisch (beispielsweise durch Drahthosen) vor der Fällung zu schützen. An Stellen mit häufigem Vorkommen von Wasservögeln wie beispielsweise Enten kann es zu Kollisionen mit den über das Gewässer gespannten Drähten oder Litzen kommen (BUNZEL-DRÜKE et al. 2008). Flexible Litzen sind in diesem Fall besser als starre Drähte und eine optisch auffällige Markierung ist ratsam. Beim Einsatz von Stacheldraht kann der oberste Draht zudem durch eine Latte ersetzt werden.
Eingetiefte Entwässerungsgräben mit weichen Böden können für Weidetiere ein Risiko sein, da sie sie oft nur unter Schwierigkeiten wieder verlassen können. Dieses Ungarische Steppenrind am Neusiedler See (Ungarn) konnte gerade noch rechtzeitig den Rückzug antreten.
Foto: Andreas Zahn.
Auswirkungen der Beweidung auf die Vegetation
KRAWCZYNSKI & WAGNER (2011) beobachteten in einer Bachaue auf einer Waldweide im Solling eine Zunahme konkurrenzschwacher Pflanzen, wie Hasenpfoten-Segge (Carex ovalis), Sumpf-Veilchen (Viola palustris), Bach-Quellkraut (Montia fontana amporitana) oder dem Laubmoos (Philonotis caespitosa), sowie die Reaktivierung in der Samenbank lagernder Diasporen wie im Falle des Acker-Kleinlings (Anagallis minima). Am Karrenbach an der Elbe siedelte sich der Efeublättrige Hahnenfuß (Ranunculus hederaceus) ausschließlich dort an, wo die Weidetiere Zugang zum Wasser hatten und trinken konnten. KRAWCZYNSKI & WAGNER (2011) gehen deshalb von einer floristischen Bereicherung ehemals artenarmer Gewässerufer durch naturnahe Beweidung aus. Andererseits wird befürchtet, dass die Ansiedelung und Verjüngung des Bayerischen Löffelkrauts (Cochlearia bavarica) durch Beweidung von Bachufern beeinträchtigt wird (RINGLER et al. 1994), wobei Angaben zur Beweidungsintensität fehlen. Auch manche Arten der Zwergbinsengesellschaften gelten als trittunverträglich (GARNIEL 1999).
Die Auswirkungen zu intensiver Beweidung auf die Ufer von Gräben werden im Landschaftspflegekonzept Bayern (SCHWAB 1994) beschrieben: Auf den offenen Bodenstellen keimen typische ruderale Verdichtungszeiger, vor allem Binsen. Es entwickeln sich vorwiegend Arten der Flutrasen (Agrostietalia), zum Beispiel Ross-Minze (Mentha longifolia), die sich durch Polykormonbildung rasch vegetativ ausbreiten können. Bei hoher Nährstoffversorgung stark beweideter Grabenränder breiten sich häufig die vom Vieh verschmähten Brennesseln (Urtica spec.) und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) aus. Bei weniger nährstoffreichen Böden nehmen Dominanzbestände jedoch eher ab: ZAHN (persönliche Beobachtung) stellte an einem mit Rindern beweideten Bachabschnitt (Standweide, zirka 1,2 GV/ha) fest, dass ein dichter Bestand aus Schilf (Phragmites australis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Brennnessel und Indischem Springkraut durch Fraß und Tritt vernichtet und durch eine lockerere Vegetation mit Arten der Weiderasen ersetzt wurde. Dichte Röhricht- und Hochstauden-Bestände, ebenso wie von Indischem Springkraut dominierte Uferbereiche, lassen sich durch Beweidung demnach auflockern oder erheblich reduzieren. Allerdings müssen die nachfolgenden Pflanzenbestände nicht immer floristisch hochwertiger sein. Will man Röhrichtbestände am Ufer erhalten, sollte eine Auszäunung (zumindest zeit- oder abschnittsweise) erwogen werden. GARNIEL (1999) empfiehlt auch eine Beschränkung der Weidezeit auf den Spätsommer und Herbst, wenn die submerse Vegetation geschont werden soll. In großflächigen Weidesystemen werden jedoch weite Uferbereiche von den Tieren gemieden (PARRIES et al. 2014) sodass von einem deutlich geringeren Einfluss auf die Vegetation auszugehen ist.
Auswirkungen der Beweidung auf die Fauna
Die mit extensiver Beweidung steigende Strukturvielfalt von Fließgewässern wirkt sich positiv auf viele Tiergruppen aus (ZAHN et al. 2003; ZAHN & NIEDERMEIER 2004). Nach LLUR (2010) profitieren viele der im und am Wasser lebenden Insekten von der gestaltenden Aktivität der Huftiere. Bis zu einem gewissen Grad fördern Beweidung und Viehtritt die Entwicklung von Pionierstandorten an Gewässern und damit auch daran angepasste, hoch spezialisierte Wirbellose. Sogar Fische profitieren von einer Beweidung: Nach BUNZEL-DRÜKE et al. (2008) bilden Zwergstichling (Pungitius pungitius), Moderlieschen (Leucaspius delineatus) und Steinbeißer (Cobitis taenia) höhere Bestände in beweideten Gewässern aus und werden von den Tränkstellen angezogen, wo die Wasserpflanzenbestände lokal ausgedünnt sind und Sedimente umgelagert werden. Nach KRAWCZYNSKI & WAGNER (2011) halten sich Steinbeißer bevorzugt dort auf, wo durch die Weidetiere die dichte aquatische Vegetation aufgelockert wird und offener Sandboden verfügbar ist. Allerdings ist zu bedenken, dass Sedimente, die durch Aktivität der Weidetiere gelockert werden, bachabwärts auch zur Verschlammung von Kiesbänken beitragen könnten, was sich zum Beispiel auf Kieslaicher wie Salmoniden negativ auswirken dürfte.
An der renaturierten Lippe (Nordrhein-Westfalen) lagern die Weidetiere (Rinder und Pferde auf einer Ganzjahresstandweide, weniger als 0,5 GVE/ha) gerne direkt am Wasser und erhalten so Sandstrände, die von Fluss-Regenpfeifern als Brutplatz angenommen werden (BUNZEL-DRÜKE, zitiert in KRAWCZYNSKI & WAGNER 2011).
Aus faunistischer Sicht kann sich eine Reduktion des Röhrichts durch Weidetiere (Brutplatz für Vögel, Lebensraum für spezialisierte Arten) auch negativ auswirken. Eine Auszäunung des Ufers kann dies verhindern, wenn derartige Habitate erhalten werden sollen. Wie stark solche Bestände beeinträchtigt werden, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Der Weidetierart
- Der Besatzdichte
- Der Schmackhaftigkeit der Vegetation auf der Restfläche
- Vor allem auch vom Verhältnis des beweideten Gewässerabschnittes (beziehungsweise der Ausdehnung der Röhrichtzone) zur Gesamtweidefläche
Je kürzer der Anteil beweideter Ufer ist, umso stärker sind die Auswirkungen auf die Vegetation und damit auf die Tierwelt. Krautschichtbewohnende Kleintierarten (zum Beispiel Heuschrecken und Schmetterlinge) werden unter Umständen verdrängt, während schlamm- und dungbewohnende Arten begünstigt werden (SCHWAB 1994).
Sinnvoll kann eine zeitweise Beweidung von Röhrichten (zum Beispiel nach der Vogelbrutzeit) sein, die nur zu einer Lockerung, jedoch nicht zu einer völligen Umgestaltung der Vegetation führt. Derart „geöffnete“ Röhrichtbestände, in denen auch freie Wasserflächen und offener Boden zur Verfügung stehen, sind für manche Vogelarten, wie Reiher, Rallen oder Schnepfen, als Nahrungsrevier sehr attraktiv (WIEGLEB & KRAWCZYNSKI 2010).
Die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) benötigt lockere Ufervegetation. Extensive Beweidung kann sich günstig auf ihren Lebensraum auswirken, intensive Beweidung der Ufer ist jedoch schädlich.
Foto: Andreas Zahn.
Auswirkungen auf die Wasserqualität von Fließgewässern
Oft wird eine Verschlechterung der Wasserqualität durch Beweidung befürchtet. Tatsächlich kommt es durch den Tritt der Weidtiere zu einem verstärkten Boden- und damit Nährstoffeintrag ins Gewässer. Allerdings erfolgt dies auch bei natürlicher Gewässerdynamik, die ja oftmals unterstützt werden soll. In großräumigen Weiden induzieren Rinder mitunter eine Nährstoffbewegung entgegen den topografischen Gradienten vom (nassen) Talgrund zum (trockeneren) Talrand. Sie wirken als „Nährstoffpumpe“ der natürlichen Stoffbewegung entgegen, was den Nährstoffeintrag ins Gewässer eher reduziert (SCHAICH 2010). Nach METZNER et al. (2010) reduziert sich durch Düngeverzicht bei extensiver Beweidung im Vergleich zu intensiven Grünlandnutzungen die Stickstoffbelastung für Grundwasser und Fließgewässer. Sie leistet somit einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität. Die Autoren folgern, dass es die Umwandlung von Ackerflächen in beweidetes Extensivgrünland in Überschwemmungsgebieten ermöglicht, die Auen wieder als natürliche Filter der Fließgewässer in Funktion zu setzen. Großflächig praktiziert, können durch extensive Weidesysteme entlang der Flüsse die Spitzen der Nährstofffrachten gekappt und die mittlere Nährstoffbelastung reduziert werden (JEDICKE et al. 2011).
In überflutungsgefährdeten Niederungen ist zu bedenken, dass großflächig offene Böden (wie sie zum Beispiel auf Winterweiden leicht entstehen können) bei Hochwasser stark erodieren. Das führt wiederum zu einem starken Sedimenteintrag in bachabwärts gelegenen Fließstrecken (GARNIEL 1999).
Negative Auswirkungen auf die Wasserqualität sind hauptsächlich dann zu fürchten, wenn Fließgewässer mit sehr geringer Wasserführung für Weidetiere sehr attraktiv sind, weil sie als Tränke genutzt werden (müssen) oder eine schmackhafte Vegetation aufweisen. Dung und Urin können dann zeitweise die Wasserqualität so verschlechtern, dass mit negativen Auswirkungen auf die Biozönose zu rechnen ist (KRAWCZYNSKI & WAGNER 2011). Meist ist dann auch die Vegetation stark beeinträchtigt (offener Boden mehr als 30 % Flächenanteil). In solchen Fällen sollte eine Auszäunung erwogen werden. Im Einzelfall sind negative Effekte auch bei seltener von Weidetieren aufgesuchten Gewässern nicht auszuschließen: Nachdem eine Kuh ihren Urin in einen wenig Wasser führenden Bach abgesetzt hatte, verendeten auf einer Strecke von zirka 20 m alle Groppen (Cottus rhenanus; BUNZEL-DRÜKE in KRAWCZYNSKI & WAGNER 2011).
Besonderheiten spezieller Fließgewässer-Lebensraumtypen
Quellen und Quellbäche
Quellbereiche werden selbst auf Extensivweiden schnell „überweidet“ und damit geschädigt, wenn sie zum Beispiel als Tränke von den Weidetieren häufig aufgesucht werden. Flora und Fauna verarmen in solchen Situationen. Sehr extensive Beweidung (zirka 0,5 GVE/ha, keine Nutzung der Quelle als Tränke) fördert hingegen die Struktur- und Artendiversität von Quellen, vermutlich indem die Sukzession infolge des Viehtritts unterbrochen wird (REISS & ZAENKER 2007).
Die Auswirkung einer Beweidung auf Quellen und Quellfluren (inklusive des FFH-Lebensraumtyps 7220) hängt somit sehr von der Nutzungsintensität ab. Nach RINGLER (2009) sowie BARTH et al. (2000) finden sich in quellnassen Viehweiden Pionierarten der Quellfluren und Quellmoore, die auf gelegentliche Störungen durch Viehtritt und Verbiss essenziell angewiesen sind, darunter extrem seltene und zum Teil bereits vom Aussterben bedrohte Arten wie:
- Kriechender Sellerie (Apium repens)
- Gelbliches Zypergras (Cyperus flavescens)
- Schlauch-Enzian (Gentiana utriculosa)
- Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris)
- Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris)
- Knotiges Mastkraut (Sagina nodosa)
- Sumpf-Fetthenne (Sedum villosum)
- Erdbeerklee (Trifolium fragiferum)
- Moor-Klee (Trifolium spadiceum)
Viele dieser Arten würden bei ausschließlicher Pflegemahd, die zu einem weitgehenden Narbenschluss führt, langfristig ihre Existenzgrundlage verlieren (QUINGER et al. 1995).
Ebenfalls von Beweidung abhängig ist das in Quellmooren auf Kotresten gedeihende Flaschenfrüchtige Schirmmoos (Splachnum ampullaceum; ARTH et al. 2000). Eine limnologische Untersuchung von Karstquellen im oberösterreichischen Kalkalpen-Nationalpark verglich naturnahe Waldquellen mit Quellen im Almbereich, in Fichtenforsten und auf mehrjährigen Kahlhieben (WEIGAND et al. zitiert in RINGLER 2009). Die naturnahen Waldquellen wiesen etwa 70 % der gesamten gebietstypischen Quellfauna auf, die Almquellen nur mehr 5 %. Allerdings konnte auch gezeigt werden, das bei nicht zu starkem Viehtritt durch ein dynamisches Mikromosaik an Mini-Tümpeln eine kleinere Anzahl wirbelloser Quelltiere, vor allem in mäßig weidegeprägten alpinen Quellen, gefördert werden können (NIEDERBICHLER & HOTZY zitiert in RINGLER 2009). Zu einer ähnlich positiven Einschätzung des auf Extensivweiden in Quellbereichen entstehenden Mosaiks von Mikrosukzessionen kommen JEDICKE et al. (2010) nach der Auswertung mehrerer Untersuchungen in der Rhön. Selbst ein kurzzeitig stark zertrampeltes Erscheinungsbild weidebeeinflusster Almquellen ist nach RINGLER (2009) nicht grundsätzlich negativ: Eine sporadische Störung kann auch ein Existenzfaktor sein für besonnte, wenig bewachsene Wasserfilme und Sickerfäden. Zudem entstehen Kleinhabitate für naturschutzfachlich wertvolle Arten wie die Quelllibelle (Cordulegaster bidentata).
Demnach kann eine extensive Beweidung von Quellbereichen sowohl schädlich als auch sinnvoll sein. Im Einzelfall kann der Tritt als Kriterium dafür dienen, ob eine (zeitweilige) Auszäunung erfolgen sollte (bei einem Offenbodenanteil von mehr als 30 %; JEDICKE et al. 2010). Zusätzlich sollte in einem größeren räumlichen Zusammenhang geprüft werden, ob nur einzelne Quellbereiche durch Weidetiere stark beeinflusst werden oder ob sich der negative Einfluss auf alle Quellgewässer des Gebietes bezieht. Im letzteren Fall wäre eine Auszäunung einiger Gewässer anzuraten. Mitunter kann es auch genügen, den Zugang zu den Quellbereichen durch Steinblöcke oder Ähnliches zu erschweren. In ausgezäunten Quellbereichen dominieren oftmals wenige wüchsige Hochstaudenarten (JEDICKE et al. 2010). Will man dies verhindern, sollte eine zeitweilige Beweidung erwogen werden. Auf landschaftlicher Ebene sollte ein Mosaik von unbeweideten Quellen verschiedener Sukzessionstadien (Offenland bis Wald) und extensiv beweideten Quellen vorhanden sein.
Quellbereich auf einer Alm im Landkreis Rosenheim, der durch die Beweidung stark verändert wurde. Betrifft ein derart intensiver Weideeinfluss alle vorhandenen Quellgewässer, ist eine Auszäunung ratsam. Sind nur Teilflächen so stark betroffen, kann der ungehinderte Zutritt der Weidetiere toleriert werden.
Foto: Andreas Zahn.
Bäche und Flüsse
Bäche und Flüsse mit ihren Verlandungszonen und Röhrichten (inklusive der FFH-Lebensraumtypen 3130, 3140, 3150, 3220, 3230, 3240, 3260, 3270) werden oft im Zuge der Pflege angrenzender Lebensräume „mitbeweidet“ und es stellt sich die Frage, ob oder inwieweit eine Auszäunung erforderlich ist.
Wesentliche Aussagen hierzu wurden schon in den Abschnitten über den Einfluss der Beweidung auf die Vegetation und die Fauna getroffen. Sind die Gewässer in einem „guten“ ökologischen Zustand, ist eine Beweidung nicht erforderlich. Ist die Beweidung extensiv (das heißt die Gewässerufer werden von den Tieren nur selten aufgesucht), wirkt sie sich allerdings auch nicht schädlich, sondern aufgrund der Erhöhung der Habitatvielfalt sogar in vielen Fällen positiv aus. Haben Weidetiere nur an kurzen Uferabschnitten Zugang zum Wasser, so werden diese Bereiche meist stark verändert (Reduktion der Vegetation, Erosion), was jedoch auch (bei ansonsten „ungestörten“ Fließgewässern) die Habitatvielfalt bereichern kann.
Soll ein Gewässer redynamisiert oder ein dichter Vegetationsbeständ geöffnet werden, kann eine (gegebenenfalls zeitweilige) Beweidung mit Rindern, Pferden oder Wasserbüffeln hilfreich sein. Nach Erfahrungen in Schleswig-Holstein sollten dabei pro Weidetier mindestens 70 m Uferlänge zur Verfügung stehen. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die positiven Effekte der Beweidung nicht durch eine zu starke Beeinträchtigung der Ufervegetation aufgehoben werden (LLUR 2010).
Beweideter Bachabschnitt im New Forest (England). Die Ufervegetation, und damit zum Beispiel das Angebot an Versteck- und Brutplätzen für Vögel, wurde stark reduziert. Andererseits findet hier der seltene, gefährdete Pillenfarn (Pilularia globulifera) optimale Standortbedingungen.
Foto: Andreas Zahn.
Infobox
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (URL 1 2014)
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft trat am 22.12.2000 in Kraft, wodurch insgesamt 7 EG-Richtlinien, die auf einen sektoralen, nutzungsspezifischen Gewässerschutz abzielen, nach Übergangsfristen (7 beziehungsweise 13 Jahre) aufgehoben wurden. Die Richtlinie soll einen stärker ökologisch ausgerichteten, ganzheitlichen Gewässerschutz bewirken. Sie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Die bereits im deutschen Wasserrecht verankerten Bewirtschaftungselemente und immissionsbezogenen Instrumente werden verstärkt angewendet. Mit dem Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Die übergeordneten Ziele sind in Artikel 1 festgelegt:
- Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
- Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
- Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens/Freisetzens prioritärer, gefährlicher Stoffe
- Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
- Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren
- Verbindliche Umweltziele sind in Artikel 4 festgelegt. Bei oberirdischen Gewässern gelten folgende Ziele:
- Mindestens guter ökologischer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
- Verschlechterungsverbot
- Beim Grundwasser sind folgende Ziele zu erreichen:
- Mindestens guter quantitativer und chemischer Zustand in 15 Jahren
- Umkehr von signifikanten Belastungstrends
- Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen
- Verschlechterung des Grundwasserzustandes verhindern, sobald in 15 Jahren eine gute Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist
Die Richtlinie wurde durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Landeswassergesetzen sowie durch den Erlass von Landesverordnungen umgesetzt. 2009 wurden die für Bayern relevanten, erstmalig aufgestellten und für den Zeitraum von 2010 bis 2015 gültigen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu den Flussgebietsanteilen von Donau, Rhein, Elbe und Weser veröffentlicht. Ein Bewirtschaftungsplan gibt Auskunft über das jeweilige Flussgebiet mit den signifikanten Belastungen und dem Zustand der Gewässer, über die zu erreichenden Umweltziele und die erforderlichen Maßnahmen. Bewirtschaftungsplan und zugehöriges Maßnahmenprogramm sind strategische Fachkonzepte mit dem Charakter einer behördenverbindlichen Leitlinie.
Wenn die Ziele in begründeten Fällen nicht bis 2015 erreicht werden können, sind Fristverlängerungen bis zum Jahr 2027 möglich, in besonderen Fällen können auch weniger strenge Umweltziele festgelegt werden.
Literatur
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Bunzel-Drüke, M., Böhm, C., Finck, P., Kämmer, G., Luick, R., Reisinger, E., Riecken, U., Riedl, J., Scharf, M. & Zimball, O. (2008): "Wilde Weiden", Praxisleitfaden für Ganzjahresbeweidung in Naturschutz und Landschaftsentwicklung. – Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V. (ABU), Bad Sassendorf-Lohne: 215 S.
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Autor:
Dr. Andreas Zahn
Hermann-Löns-Straße 4
84478 Waldkraiburg
Telefon +49 8638 86117
andreas.zahn@iiv.de
Gutachter:
Prof. Dr. Eckhard Jedicke
Dr. Andreas Zehm
Zitiervorschlag:
Zahn, A. (2014): Beweidung an Fließgewässern. – In: Burkart-Aicher, B. et al., Online-Handbuch "Beweidung im Naturschutz", Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), Laufen; www.anl.bayern.de/fachinformationen/beweidung/handbuchinhalt.htm.
Ansprechpartnerin an der ANL:
Dr. Bettina Burkart-Aicher
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
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