Teurer Urlaub
Pressemitteilung
Nr. 10/11
„Bitte öffnen Sie Ihren Koffer.“ Der Urlaubsheimkehrer, gerade angekommen am Flughafen München, tut es ganz unbefangen, und siehe da! Schützend in ein Handtuch gehüllt finden sich ein paar exotische Muscheln. Der Zollbeamte macht große Augen sieht er doch anstelle des vermeintlichen Meeresrauschens eine saftige Strafe auf den Urlauber zurauschen. Mehrere Tausend Euro kann ein Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) kosten. Das Abkommen regelt oder verbietet die Einfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Nun wird kaum ein Urlauber, der bei klarem Verstand ist, Elefantenstoßzähne oder den Rückenschild einer Riesenschildkröte einpacken. „Das weiß man doch, dass das verboten ist!“ Doch Vorsicht! Auch Muscheln, Gegenstände aus besonderem Tropenholz, sogar Kaviar können verboten sein, und „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“. In Deutschland fallen dem Zoll vor allem Orchideen, Kakteen, Schnecken, Muscheln, Korallen und Gegenstände aus Reptilienleder in die Hände. „Hände weg!“, heißt es deshalb für uns Urlauber in exotischen Ländern. Schließlich wollen wir die Schönheit und Vielfalt unserer Erde erhalten; wir haben nämlich nur eine.
Damit Sie keine böse Überraschung bei der Rückkehr von Ihrer Fernreise erleben, rät die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL): Informieren Sie sich auf: www.cites.bfn.de Informationen zu den Regelungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES)
Fotos ANL
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