Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet
(Paul-Bastian Nagel) Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ verabschiedet. Das Programm zielt unter anderem auf einen reduzierten Pflanzenschutzmitteleinsatz, mehr öffentliche Mittel zum Schutz der Insekten und Maßnahmen zur Aufwertung von Insektenlebensräumen. Darüber hinaus ist es Grundlage für geplante gesetzliche Änderungen im Naturschutzrecht und anderen Fachgesetzen auf Bundesebene.
Das Aktionsprogramm spricht neun Handlungsfelder an und benennt 46 zum Teil auch konkrete Maßnahmen – etwa die jährlich 100 Millionen Euro Fördermittel, die zusätzlich bereitgestellt werden sollen, um Insekten und ihre Lebensräume zu schützen und wiederherzustellen. In anderen Bereichen wird deutlich, dass eine Konkretisierung erst noch erfolgen muss, auch in Abstimmung mit den Ländern. Dies betrifft insbesondere die geplanten gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene. Diese sollen in einem Insektenschutzgesetz zusammengefasst werden. Es soll verbindliche Vorgaben für Änderungen im Naturschutzrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Düngerecht sowie im Wasserrecht machen.
So werden etwa die Regelungen zu Gewässerrandstreifen im Wasserhaushaltsgesetz angepasst, auch wenn hier offensichtlich noch keine konkreten Abstimmungsergebnisse über die Abstände vorliegen. Auch auf Bundesebene soll die Liste der gesetzlich geschützten Biotope erweitert werden. Neben artenreichem Grünland und Streuobstwiesen sind Trockenmauern und Steinriegel in freier Landschaft genannt. Darüber hinaus wird über Verordnungsänderungen das Pflanzenschutzrecht angepasst. So dürfen ab 2021 in ausgewählten Schutzgebietskategorien keine Pflanzenschutzmittel (PSM) ausgebracht werden und die Abstandsvorgaben zu Gewässern werden auch beim PSM-Einsatz verschärft. Die Ausbringung von Glyphosat und wirkungsgleicher PSM soll bis 2023 beendet werden. Die Düngeverordnung muss aufgrund des zweiten laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie ohnehin angepasst werden. Bei den Änderungen soll nach dem Papier der Insektenschutz explizit mitberücksichtigt werden. Mit Blick auf die Lichtverschmutzung sollen unter anderem gesetzliche Regelungen im Naturschutzrecht aufgenommen werden, um Lichtfallen für Insekten zu vermeiden.
In dem geplanten „Aktionsplan Schutzgebiete“ von Bund und Ländern werden insbesondere auch Pufferzonen um Schutzgebiete diskutiert, um das Hineinwirken negativer Auswirkungen abzumildern. Weiterhin sind für ausgewählte Insektenarten mit nationaler Verantwortung länderübergreifende Aktionspläne geplant.
Besonders die agrarpolitischen Maßnahmen, wie etwa ein deutscher Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem kommenden Förderzeitraum, versprechen wichtige Impulse für den Insektenschutz. Ob diese aber umgesetzt werden, klärt sich letztlich erst auf EU-Ebene.
Die 100 Millionen Euro Bundes-Fördermittel teilen sich wie folgt auf:
• 50 Millionen Euro/Jahr Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Agrarlandschaft
• 25 Millionen Euro/Jahr Insektenschutz in Bundesförderprogrammen
• 25 Millionen Euro/Jahr Forschung Insektenschutz
Auch das Engagement von Kommunen, Akteursgruppen und Einzelnen soll gestärkt und gefördert werden. Informationsangebote zum Insektenschutz sollen zur Bewusstseinsbildung beitragen, beispielsweise über aufbereitete Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte.
Das Aktionsprogramm wird durch einen Runden Tisch begleitet und die Zielerreichung (Trendumkehr beim Rückgang der Insekten) durch regelmäßige Berichte überprüft. Über das neu zu gründende „Wissenschaftliche Monitoringzentrum zur Biodiversität“ soll ein bundesweites Monitoring aufgebaut werden. Eine Koordination der Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm erfolgt unter anderem über die Bund-Länder-Initiative „Mehr Respekt vor dem Insekt“.
Noch ist nur bedingt absehbar, wo das Aktionsprogramm die Maßnahmen und gesetzlichen Änderungen, die sich aus dem Volksbegehren in Bayern ergeben haben, ergänzt oder erweitert.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist online abrufbar unter:
www.bmu.de/publikation/aktionsprogramm-insektenschutz/
Nagel, P.-B. (2020): Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet – ANLiegen Natur 42/1; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/aktionsprogramm-insektenschutz/.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 42/1 (2020): 2 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,2 MB).