Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(Christine Schindelmann, Paul-Bastian Nagel) Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist durchzuführen, wenn durch geplante Straßen, Baugebiete oder andere Vorhaben europarechtlich besonders und streng geschützte Arten betroffen sind. Die neue saP-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt berücksichtigt aktuelle rechtliche Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz und wurde auch mit Blick auf die praktische Anwendung optimiert.
Die europarechtlichen Vorgaben zum Artenschutzrecht im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben zu prüfen. Dabei werden die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten mit Blick auf die Verbotstatbestände bewertet und gegebenenfalls Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Die Regelungen zum besonderen Artenschutz (§§ 44 bis 47 BNatSchG) gehen über die Regelungen zum allgemeinen Artenschutz (§ 39 BNatSchG) hinaus.
Die Arbeitshilfe „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Prüfablauf“ beschreibt die systematische Vorgehensweise anhand von fünf Prüfschritten: Relevanzprüfung, Bestandserfassung am Eingriffsort, Prüfung der Verbotstatbestände, Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Ausnahmeprüfung. Hinweise zu sonstigen Artenschutzbelangen und zur Bevorratung von Artenschutzmaßnahmen (Ökokonto) runden die Arbeitshilfe ab. Das Artenschutzrecht ist außerdem bei Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen, da es als zwingendes Recht nicht der Abwägung unterliegt. Ein Bebauungsplan, dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände entgegenstehen, ist nichtig. Die Berücksichtigung des Artenschutzrechts bei Bauleitplanverfahren wird daher in Kapitel 3 gesondert behandelt. Die Ausführungen in der Arbeitshilfe unterstützen Vorhabenträger, Planer, Kommunen und die zuständigen Naturschutzbehörden bei der fachlichen Beurteilung von Vorhaben.
Das Internet-Angebot des Landesamtes für Umwelt (LfU) bietet zur saP:
- Prüfablauf einer saP mit Mustervorlage zur Dokumentation unter lfu.bayern.de/natur/sap. oder direkt zur Arbeitshilfe: www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00347.htm.
- Informationen zur Ökologie der Arten unter lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen. Außerdem finden Sie dort Angaben zur Verbreitung auf Grundlage der Datenbanken aus der Artenschutzkartierung und Biotopkartierung, dem Botanischen Informationsknoten Bayern und der bundesweiten Brutvogelkartierung ADEBAR. Ferner besteht die Möglichkeit gezielter Datenbankabfragen der Artnachweise in TK25-Blättern, Landkreisen und Naturräumen.
Christine Schindelmann & Paul-Bastian Nagel (2020): Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. – ANLiegen Natur 42/2; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/arbeitshilfe-sap-pruefablauf/.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 42/2 (2020): 2 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,2 MB).
Wie und wo kann ich diese „Neue Arbeitshilfe zur saP bekommen?
Mit freundlichem Gruß
Gernot Hartwig
Sehr geehrter Herr Hartwig,
vielen Dank für Ihr Interesse. Die Arbeitshilfe ist über den im Beitrag angegebenen Link http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00347.htm erhältlich. Jedoch musste ich feststellen, dass es anscheinend derzeit ein Problem mit dem Bestellshop der Staatsregierung gibt und der Link nicht funktioniert. Versuchen Sie es doch bitte noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ANL-Redaktion