Artenschutz im Siedlungsbereich: Im Spannungsfeld zwischen rechtlich-fachlichen Anforderungen und der Praxis
Jürgen Trautner, Marion Zobel, Jennifer Theobald und Johannes Mayer
Artenschutz im Siedlungsbereich: Im Spannungsfeld zwischen rechtlich-fachlichen Anforderungen und der Praxis
Obwohl bei Gebäuden die Ansprüche des Menschen an Form und Funktion im Vordergrund stehen, hat auch der Artenschutz im Siedlungsbereich seine Berechtigung und spezifischen Ansprüche. Diese gilt es bei der Planung und Durchführung von Vorhaben – auch bei Einzelsanierungen – zu berücksichtigen, nicht zuletzt aufgrund der geltenden rechtlichen Vorschriften. Der Rückgang der Biodiversität macht auch vor dem Siedlungsbereich nicht halt und dieser dehnt sich zudem auf Kosten der freien Landschaft weiter aus. Die für den Artenschutz erforderlichen Qualitäten und Quantitäten an Strukturen und Vernetzungsfunktionen müssen sichergestellt werden. Das Angebot an für Fledermäuse und Vögel geeigneten Quartieren hängt unmittelbar mit der Struktur von Gebäuden, vor allem im Fassaden- und Dachbereich, zusammen und bedeutende Quartiere finden sich nicht nur an beziehungsweise in Kirchen oder sonstigen historischen Bauwerken. Vielmehr können auch Industriegebäude und „normale“ Ein- oder Mehrfamilienhäuser jüngeren Entstehungsdatums von hoher Relevanz sein. Im vorliegenden Artikel wird beispielhaft auf die fachlichen Aspekte eingegangen und der rechtliche Hintergrund kurz erläutert.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass der Kenntnisstand zum Artenschutz bei denjenigen, die an Bau- oder Sanierungsvorhaben (auch beruflich) beteiligt sind, ausgesprochen unterschiedlich ist. In manchen Vorhaben wurde bisher aus Unkenntnis den gesetzlichen Vorgaben zur Berücksichtigung des Artenschutzes nicht entsprochen. Bislang erfolgt vielfach auch keine ausreichende und systematische Prüfung von Bauanträgen auf Artenschutzbelange.
Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) wurde 2014 ein Modell-Projekt gestartet, gefördert durch die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg mit zweckgebundenen Erträgen der Glücksspirale. Schwerpunkte sind Öffentlichkeitsarbeit, konkrete Beratung von Bauherren und Architekten sowie die Weiterentwicklung fachlichen Informationsmaterials. Die erarbeiteten Materialien, die in vielen Punkten von allgemeiner Relevanz sind, werden zum größeren Teil über die Webseite www.artenschutz-am-haus.de öffentlich zugänglich gemacht. Unter anderem wurde eine Checkliste erarbeitet, die bei einer Vorprüfung dabei unterstützen soll, potenzielle Konflikte zu erkennen und/oder einen weitergehenden Untersuchungsbedarf festzustellen.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 37/2 (2015): 10 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 1,0 MB).