Maßnahmen zum Artenschutz an Gebäuden aus Sicht des Architekten
Balthasar Hechenbichler
Maßnahmen zum Artenschutz an Gebäuden aus Sicht des Architekten
Baumaßnahmen an Gebäuden im Bestand können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auslösen. Befassen sich Architekten und Bauherren bereits zu Beginn der Planung mit dem Thema, lassen sich größere Konflikte bereits frühzeitig und kostengünstig entschärfen.
Dadurch kann einerseits mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei der Sanierung und Modernisierung der Gebäude erreicht und andererseits dem Artenschutz wirkungsvoll Rechnung getragen werden. Anhand eigener Projekterfahrungen werden Hinweise zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei Baumaßnahmen im Bestand vorgestellt.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 39/1 (2017): 6 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,8 MB).
Besuchen Sie doch mal: http://www.artenschutz-am-haus.de