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Artenschutz in der Baumkontrolle

 Großaufnahme einer unbelaubten Baumkrone mit gut zu erkennendem Spechtloch.

Im unbelaubten Zustand ist das Spechtloch noch gut zu erkennen, im belaubten Zustand wird es schwer. Neben den „Architekten“ selber, werden diese Höhlen auch gerne von anderen höhlenbewohnenden Vögeln, Bilchen, Fledermäusen und zahlreiche Insektenarten genutzt. Eine Trag-Halte-Sicherung kann eine Möglichkeit sein, einen Kronenast mit Spechtloch verkehrssicher im Baum zu erhalten (Foto: Stefanie Weigelmeier).

(Stefanie Weigelmeier) Der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verkehrssicherheit nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind bei der Baumpflege gleichermaßen zu berücksichtigen. Gibt es keine anderen Alternativen, überwiegen aber die Belange der Verkehrssicherheit die des Artenschutzes: Lebensstätten von Vögeln und anderen Tieren können betroffen sein. Kreativer Einsatz der möglichen technischen Lösungen in der Baumpflege helfen aber, unnötige Baumfällungen und Sicherheitsschnitte zu verhindern.

Bäume im öffentlichen Raum werden regelmäßig in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Aufgabe der Baumkontrolle ist es, Merkmale des Baumes objektiv zu erkennen und in Bezug auf Verkehrssicherheit und Artenschutz einzuordnen. Dabei ist es wichtig, dass die Kontrollierenden in der Lage sind, auch Baumstrukturen zu erkennen, die für den Artenschutz relevant sind. Nur so können sie die richtigen Maßnahmen empfehlen und die Schutzbestimmungen einhalten. Viele der Standardparameter, die bei der Kontrolle der Verkehrssicherheit erhoben werden, geben auch Hinweise auf die Relevanz des Baumes für den Artenschutz. In meinem Manuskript zur 6. Fachtagung der Baumkontrolleure stelle ich die wichtigsten Strukturen vor.

Natürlicherweise entwickeln Bäume, je älter sie werden, Strukturen, die für zahlreiche Organismen einen Lebensraum darstellen, wie Höhlungen, Einmorschungen, Rindenplatten, Risse und Spalten. Viele sind Lebensräume gesetzlich geschützter Arten, insbesondere Vögel, Insekten und Pilze. Auch können zum Zeitpunkt der Kontrolle scheinbar unbewohnte Höhlen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Lebensstätten darstellen. Im Sinne einer Worst Case-Annahme, sollten Höhlenbäume aufgrund des hohen Untersuchungsaufwandes grundsätzlich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte eingestuft werden.

Um die Biodiversität auch im öffentlichen Raum noch besser zu schützen und zu fördern, sollten wir alle Möglichkeiten nutzen. Im Folgenden einige Stellschrauben, wie wir auch im Rahmen der Baumkontrolle den Artenschutz noch verbessern können:

Die Thematik des Artenschutzes im Ökotop Baum sollten bei der Ausbildung zur Baumkontrolle dringend stärker berücksichtigt werden. Die Kontrollierenden sollten die Ökologie und die Lebensansprüche von potenziell an und in Bäumen vorkommenden Artengruppen kennen und die Arten erkennen.

Die Kontrolleure sollten Weiterbildungen etwa im Bereich Kronensicherung, Schnitttechniken und Baumstatik wahrnehmen, um den Baum und darin vorkommende Lebensraumstrukturen erhalten zu können.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Kontrollierenden je nach eigenem Wissen, Situation, Baum und Artverdacht, analog zur eingehenden Untersuchung der Stand- oder Bruchsicherheit, öfter eine artenschutzfachliche Begutachtung anfordern.

Kommunen verwalten ihre Baumbestände in öffentlichen Grünanlagen, Straßenzügen, Friedhöfen et cetera mittlerweile häufig über eine Kataster-Software. Aber auch händisch geführte Listen in kleineren Baumbeständen sind im Einsatz und praktikabel. Leider fehlen in vielen dieser Kataster und Kontrollbögen Informationen zum Artenschutz. Sie sollten daher einheitlich angepasst und der Artenschutz in der Dokumentation implementiert werden.

Das vollständige Manuskript ist abrufbar unter https://dendrophilia.de/wp-content/uploads/SWeigelmeier-2020-Artenschutz-in-der-Baumkontrolle.pdf.

Kontakt:

Stefanie Weigelmeier, freiberufliche Baumgutachterin und Mitarbeiterin an der Unteren Naturschutzbehörde des Werra-Meißner-Kreises (Hessen)

stefanie.weigelmeier(at)dendrophilia.de

Stefanie Weigelmeier (2020): Artenschutz in der Baumkontrolle. – ANLiegen Natur 42/2; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/baumpflege-artenschutz/.
 

Zum Volltext-Download:

ANLiegen Natur 42/2 (2020): 6 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,6 MB).


Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 08. Juli 2020 um 11:35 veröffentlicht.
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