Kleinere Flugdrohnen, wie das im Experiment verwendete Modell, haben nach ersten Erkenntnissen keine starken Auswirkungen auf Vögel. Dennoch sind sie umsichtig zu verwenden und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten (Foto: Cyleone/france).
(AZ) Ferngesteuerte kleine Flugobjekte – Drohnen – haben nach ersten Versuchen französischer Wissenschaftler nur geringen Einfluss auf das Fluchtverhalten von Vögeln. Dies ist aufgrund der zunehmenden Hobby-Drohnenflüge eine gute Nachricht. Inwiefern diese Flüge jedoch auch eine Störung im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG darstellen können, bleibt offen. Nicht untersucht ist außerdem, welche Effekte Drohnenflüge auf andere als die untersuchten (Vogel-)Arten haben und ob die Tiere physiologischen Stress ausgesetzt sind.
Forscher untersuchten an drei Vogelarten (Stockente, Anas platyrhynchos, Flamingo, Phoenicopterus roseus und Grünschenkel, Tringa nebularia), wie sich anfliegende Drohnen auf das Fluchtverhalten pflanzenfressender Vögel auswirken. Dabei stellten sie fest, dass sich in 80 % der Fälle das Verhalten bis auf eine Annäherung auf 4 m nicht sichtbar veränderte. Dabei spielte weder Anfluggeschwindigkeit und Drohnenfarbe noch die Anzahl der Anflüge eine Rolle für das Verhalten, während der Anflugwinkel auf alle drei untersuchten Vögel von Bedeutung war. So wirkte sich ein seitlicher Anflug weniger auf das Fluchtverhalten aus als ein senkrecht von oben kommender, der wohl mit einem Anflug eines Fraßfeindes assoziiert wurde. Für Greifvögel, Krähen und Möwen (die hier nicht untersucht wurden) gibt es dagegen zahlreiche Belege dafür, dass derartige Drohnen auch bei größeren Distanzen angegriffen werden, also deutlichen Einfluss auf das Verhalten der Tiere haben. Einen Sicherheitsabstand von rund 100 m sehen die Forscher als sinnvoll an, da sie durch ihre Untersuchungen nicht ausschließen konnten, ob die Vögel trotz äußerlich nicht geändertem Verhalten möglicherweise doch unter physiologischem Stress litten.
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