Ziele und Anwendungsbereiche der Bayerischen Kompensationsverordnung

Titelbild der Broschüre „Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern – Ziele und Umsetzung der Bayerischen Kompensationsverordnung“.
(PBN) Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) konkretisiert die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bayern und ist am 01.09.2014 in Kraft getreten. Die nun vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) herausgegebene Broschüre „Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern – Ziele und Umsetzung der Bayerischen Kompensationsverordnung“ erklärt die Grundprinzipien der Verordnung und stellt deren spezifische Regelungen vor. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden die Grundsätze und Wirkungsweisen der BayKompV anschaulich gemacht. Durch leicht verständliche Erläuterungen, Bilder und Illustrationen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürgern, politische Entscheidungsträger und Anwender so einen ersten Überblick über die Verordnung verschaffen.