Beim Entleeren von Teichen kommen häufig hohe Individuenzahlen von Teichmuscheln zum Vorschein. Meist kann bereits durch eine gute Absprache und Planung im Vorfeld größerer Schaden für die Muschelbestände vermieden werden (Foto: Katharina Stöckl/ Koordinationsstelle für Muschelschutz).
(Stöckl Katharina) Teiche sind künstlich angelegte Gewässer, die meist einen Zu- und einen Ablauf haben. Sie haben häufig ein hohes naturschutzfachliches Potenzial, wenn sich beispielsweise seltene Insekten, Amphibien oder auch Muscheln ansiedeln. Um Muschelpopulationen bei der Teichpflege zu erhalten, sollten einige Empfehlungen beachtet werden.
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) weist die einheimischen Teichmuschelarten als besonders oder streng geschützte Arten aus. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, besonders geschützten Tieren nachzustellen, sie zu verletzen oder gar zu töten. Im Rahmen der Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung ist jedoch eine regelmäßige Leerung und Entschlammung der Teiche nötig und nach Artenschutzrecht erlaubt. Dabei sollten Maßnahmen getroffen werden, die zur Minimierung der Beeinträchtigung für die lokale Muschelpopulation beitragen.
In vielen Fällen führen die Fischereirechtsinhaber, häufig Fischereivereine, im Rahmen der Abfischung auch die Bergung der Muscheln durch. Die Situation gestaltet sich schwieriger, wenn das Fischereirecht nicht verpachtet ist – etwa wenn es bei der Kommune liegt – und das Vorkommen von Muscheln nicht bekannt ist. Hier sollte in jedem Fall eine fachkundige Person im Muschelschutz hinzugezogen werden. Ein Muschelbestand kann sich innerhalb nur weniger Jahre aufbauen. Folglich sollte man insbesondere bei lange nicht mehr entleerten Teichen auf Muschelvorkommen achten.
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