UBA-Studie: Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten unzureichend
(Paul-Bastian Nagel) In einer vom Umweltbundesamt beauftragten Studie zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten in ausgewählten Bundesländern kommen die Autoren zum Ergebnis, dass die Anwendungsregelungen regelmäßig nicht ausreichen, um die dortigen wertvollen Naturflächen und ihr Arteninventar zu schützen.
Das interdisziplinäre Autorenteam, mit Journalistin Heidi Mühlenberg, Jurist Stefan Möckel, Biologin Cornelia Sattler und dem international anerkannten Insektenexperten Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum (UFZ, Halle), untersuchte exemplarisch in drei Bundesländern die Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Bioziden in Schutzgebieten. In Baden-Württemberg wurden die Landesgesetzgebung und in Sachsen und Niedersachen zusätzlich über 1.700 Schutzgebietsverordnungen ausgewertet. Die Regelungen in Bayern wurden leider nicht betrachtet.
Im Fokus der Auswertung standen Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete. Die Regelungen in den Schutzgebieten wurden in fünf Stufen kategorisiert:
- Erlaubt nach Maßgabe des Bundesrechts
- Erlaubt mit Anzeigepflicht, Untersagung im Einzelfall
- Erlaubt mit Genehmigungsvorbehalt
- Verboten mit Ausnahmetatbeständen
- Generell verboten
In Sachsen können PSM und Biozide auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Schutzgebiete nach Bundesrecht eingesetzt werden. Weitergehende Auflagen und Einschränkungen gelten nur in wenigen Fällen. So gibt es nur für zwei von 215 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten einen Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von PSM. Der Freistaat Sachsen setzt bei der Umsetzung der Natura 2000-Ziele ähnlich wie Bayern auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Lediglich in fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats mit einem geringen Anteil an land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, ist der Einsatz von PSM und Bioziden verboten.