Die neue Drohnen-Verordnung und der Naturschutz

Drohnenverordnung: Über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten ist der Betrieb von Drohnen verboten (Foto: Pixabay).
(Gerti Fluhr-Meyer) Seit 7. April 2017 ist in Deutschland die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, kurz Drohen-Verordnung, in Kraft. Wesentliche Regelungen sind eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht über 250 g, ein Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“) für Betreiber von Drohnen mit mehr als 2 kg sowie ein generelles Flugverbot in Höhen über 100 m und über zahlreichen Flächen. Die Regelung verweist an mehreren Stellen auf das Naturschutzrecht, unter anderem ist der Drohnenbetrieb über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten verboten. Naturschutz-Experten befürworten die Neuregelung, befürchten aber Schwierigkeiten bei Umsetzung und Vollzug.
Drohnen gelten als Zukunftstechnologie. Sie werden zunehmend eingesetzt – zu privaten Zwecken, gewerblich und auch in der ökologischen Forschung. Damit steigt die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen, Unfällen und Beeinträchtigungen.