Stellung von Vermeidungsmaßnahmen (grün) in der artenschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergievorhaben (Quelle: FA Wind 2015).
(Lea Bulling) Der Ausbau der Windenergie verfolgt neben der Sicherstellung der Energieversorgung auch das Ziel, das Klima zu schützen. Damit hat diese regenerative Energiequelle „indirekt“ erhebliche Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt. Doch die Gewinnung von Windenergie kann mit dem Artenschutz kollidieren. Eine aktuelle Studie zeigt nun, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten beim Ausbau der Windenergie gibt, deren Wirksamkeit allerdings unterschiedlich zu bewerten ist.
Da das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Tötung oder erhebliche Störung besonders und/oder streng geschützter Tierarten nach § 44 Absatz 1 BNatSchG verbietet, ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht erlaubt, wenn sich das Tötungsrisiko signifikant erhöht oder eine Störung den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Vor diesem Hintergrund wurden in der Studie „Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ in Zusammenarbeit der TU Berlin, der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) und der Universität Münster verschiedene Ansätze zum Artenschutz an Windenergieanlagen untersucht. Klima- und Artenschutzinteressen stehen sich vor allem dann gegenüber, wenn durch die Windenergienutzung gefährdete Vogel- und Fledermausarten einem erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt werden. Dies kann geschehen, wenn die Inanspruchnahme von Räumen erforderlich wird, in denen WEA-sensible Arten (vermehrt) vorkommen. Vor diesem Hintergrund können etablierte Vermeidungsmethoden helfen, Windenergieanlagen auch in konfliktträchtigeren Bereichen zu ermöglichen und so den Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz besser zu vereinbaren.
Weiterlesen »