Hinweisblatt zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen für vorhabenbedingt zerstörte Fledermausquartiere
Andreas Zahn, Matthias Hammer und Burkard Pfeiffer
Hinweisblatt zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen für vorhabenbedingt zerstörte Fledermausquartiere
Bäume mit Quartierstrukturen (Höhlen, Spalten) stellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse dar. Werden durch Eingriffe solche Bäume beseitigt, müssen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtet werden. Mit dem Hinweis-blatt der Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern „Vermeidungs-, CEF- und FCS- Maßnahmen für vorhabenbedingt zerstörte Fledermausbaumquartiere“ liegen nun konkrete Empfehlungen vor, welche Maßnahmenpakete geeignet sind, die Eingriffsfolgen zu vermeiden oder auszugleichen.
Summary
Information sheet on species protection measures for bat roosts destroyed by impacts
Trees with roost structures (caves, crevices) represent breeding sites and resting places for bats. If such trees are removed due to projects, § 44 (1) of the Federal Nature Conservation Act (BNatSchG) is to be considered. With the information sheet of the Coordination Centers for Bat Protection in Bavaria „Avoidance, CEF and FCS measures for project-related destroyed bat tree roosts“, concrete recommendations are now available as to which packages of measures are suitable for avoiding or compensating for adverse impacts.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 43/2 (2021): 6 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,8 MB).
Erst einmal ein großes Lob an das Koordinationsstellen-Trio für beide Texte: für das originale „Hinweisblatt“ und für diese Zusammenfassung. (Eigentlich müsste so was vom LfU oder Umweltministerium kommen …) Nur mit einem Satz haben es die drei Fledermausleute etwas übertrieben: „Sind in einem Wald Fledermäuse und Bäume mit Quartierstrukturen (Höhlen, Spalten) vorhanden, ist davon auszugehen, dass alle diese Strukturen essenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind.“ Das könnte zwar nicht schaden, siehe unten, ist aber in dieser Pauschalität weder fachlich noch rechtlich haltbar.
Nichtsdestotrotz – und vor allem auch für die unteren Naturschutzbehörden (uNBs) – ist diese Zusammenfassung wichtig. Aber auch so mancher „Schlechtachter“ (m/w/d) kann sich nun nicht mehr herausreden oder alles wegdiskutieren. Natürlich bleibt als Schwachpunkt des Artenschutzes bei jeglichen Eingriffen die Erfassung, und wenn man erst gar nicht nach Fledermäusen oder Quartieren schaut bzw. nicht weiß, wonach man schauen muss, kann man ja auch keine zerstören – oder? Hier fehlen verbindliche Vorgaben, nicht nur bei Fledermäusen. Hier muss die ANL ihre Arten-Schulungen unbedingt weiterführen (und am besten noch ausbauen), und wirklich jede uNB muss jemand dorthin schicken, die/der dann entsprechende Gutachten prüfen und Defizite aufdecken kann. Und so nett es in Laufen auch immer ist: Noch besser wären über den gesamten Freistaat rotierende Veranstaltungsorte bzw. Kooperationen mit den höheren Naturschutzbehörden, die vereinzelt schon ähnliche Fortbildungen für ihren Regierungsbezirk machen.
Hallo Herr Schreiber,
ich stimme Ihnen in der Notwendigkeit des zweiten Abschnittes ihrer Antwort gänzlich und von ganzen Herzen zu! Möchte aber das Spektrum erweitern und die Notwendigkeit nicht nur im Freistaat belassen, sondern wünsche mir eine bundesweite Umsetzung von „rotierende Veranstaltungsorte bzw. Kooperationen mit den höheren Naturschutzbehörden“.
Zum Thema „etwas übertrieben“, sehe ich das etwas differenzierter. Den Satz „Sind in einem Wald Fledermäuse und Bäume mit Quartierstrukturen (Höhlen, Spalten) vorhanden, ist davon auszugehen, dass alle diese Strukturen essenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind.“, würde ich lediglich im Textteil „sind“ in „sein können“ abwandeln, was dann natürlich eine intensivere Untersuchung dieser Strukturen vor Ort, nach sich ziehen müsste. Ob der Satz dann rein rechtlich haltbar ist, wird am Ende, wie schon so oft, nur das interpretierende Urteil eines Richters beschließen können, denke ich. Viele Grüße!
PS „Schlechtachter“ ist eine tolle Wortschöpfung 🙂 Die muss ich mir für die nächste Sitzung merken.
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