Neues vom Europäischen Gerichtshof zum Artenschutz

Im sogenannten Skydda Skogen-Urteil wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter anderem klargestellt, dass die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht durch den Erhaltungszustand der Art relativiert werden kann (Kleinspecht [Dryobates minor]; Foto: Klaus Reitmeier/Piclease).
Neues vom Europäischen Gerichtshof zum Artenschutz
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen zur Tragweite der artenschutzrechtlichen Verbote Stellung genommen. Er betont die Geltung der Verbote auch bei Maßnahmen der Forstwirtschaft, widerspricht einer Relativierung der Zugriffsverbote durch populationsbezogene Überlegungen und erstreckt den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf Funktionsbeeinträchtigungen.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 44/1 (2022): 6 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,7 MB).
Eine hervorragende Zusammenstellung. Vielen Dank. Insbesondere alle Artikel zur Bewältigung der Klimakrise (hier Stadtökologie) und zum Naturschutzrecht finden meinen Beifall.