Pläne und Projekte im Einklang mit Natura 2000
Paul-Bastian Nagel
Pläne und Projekte im Einklang mit Natura 2000
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich mit der FFH-Richtlinie von 1992 (Richtlinie 92/43 EWG) verpflichtet, das europäische ökologische Netz Natura 2000 mit seinen wertvollen Lebensraumtypen und Arten (kurz: Schutzgüter) zu erhalten. Für die einzelnen Gebiete wurden dazu konkrete Erhaltungsziele formuliert.
Die in den Erhaltungszielen genannten Schutzgüter im Natura 2000-Gebiet werden maßgeblich über freiwillige und geförderte Maßnahmen in ihrem günstigen Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt. Das sogenannte Verschlechterungsverbot nach Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verlangt daher, dass genehmigungs- und anzeigepflichtige Vorhaben wie Infrastrukturprojekte, Baugebiete oder Einzelvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Natura 2000-Gebietes zu prüfen sind. Diese Verträglichkeitsprüfung ist damit ein zentrales Instrument zum Schutz der Naturschätze in den Natura 2000-Gebieten.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 39/2 (2017): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 1,6 MB).
Ein guter, runder Artikel, dem aber leider spezifisch Bayerisches abgeht. Beispielsweise die FFH-VP-Datenbank, die die Beurteilung von Summationswirkungen – zumindest theoretisch – einfacher macht. Die müsste eigentlich bei jeder Planung vom Büro abgefragt werden (über uNB oder hNB) Gerade Abb. 1 zeigt, dass gerade in solchen landkreisgrenzüberschreitenden Fällen die FFH-VP-DB äußerst wichtig ist. Ein Vorschlag hierzu: Bei jedem Projekt.
Ebenso wichtig wäre auch, einen politisch motivierten „Geburtsfehler“ der DB zu korrigieren: Nicht erhebliche Auswirkungen werden leider erst gar nicht in die DB eingetragen. Genau diese wären aber wichtig für die Summationswirkung, bspw. im Immissions-Bereich. Das konterkariert den Vorsorgegedanken massiv. Da ist Bayern leider gar kein Vorbild.
Ebensowenig kommt man beim Thema charakteristische Arten voran, bei denen es im Freistaat erheblich defizitär zugeht. (Hier noch ein Lob der ANL für die entspr. Tagung, die aber ohne Konsequenzen blieb!) Wenn man das als Planungsbüro beim Scoping-Termin thematisiert, erntet man meist Unverständnis bis Ablehnung, durchaus auch bei den Naturschutzbehörden. Da fehlt bisher offensichtlich ein Urteil, damit die Oberste Baubehörde mal wieder – vgl. die saP-Historie – vorbildlich tätig werden könnte. Wobei man ja eigentlich nur die hervorragenden NRW-Vorarbeiten übernehmen und an bayerische Verhältnisse anpassen müsste. Hatten wir nicht mal eine Landesfachbehörde, die so was schon mal versucht hat? Liebe LfU-ler, grabt in den Archiven!
Lieber Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihren Kommentar und die berechtigten Hinweise zum Kurzartikel.
Der allgemeine Charakter des Artikels ist der erweiterten Zielgruppe des ANLiegen Natur-„Sonderheftes 25 Jahre Natura 2000“ geschuldet. Mit dem Sonderheft sollen auch politische Entscheidungsträger, interessierte Laien und Fachfremde über das Europäische Schutzgebietsnetz, die Schutzgüter sowie Instrumente zur Umsetzung von Natura 2000 in Bayern informiert werden. Die Beiträge sind in die Rubriken „Unser europäisches Naturerbe“, „Arten und Lebensräume, „Werkzeuge“, „Partner“ und „Mensch und Natura 2000“ gegliedert und bieten einen umfassenden Überblick über Natura 2000. Die Stammleser von ANLiegen Natur werden als Fachexperten sicherlich viel Bekanntes lesen, aber womöglich auch das ein oder andere Mal mit neuen Informationen und Darstellungen überrascht. Wir hoffen, dass das Sonderheft so auch für die Naturschutzpraxis wichtige Impulse und Grundlagen für eine erfolgreiche Kommunikation von Natura 2000 bietet.
Mit freundlichen Grüßen
Paul-Bastian Nagel