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Potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermauspopulationen

Titelbild der Online preview-Version des Artikels in ANLiegen Natur

Titelbild der Online preview-Version des Artikels in ANLiegen Natur

Andreas Zahn, Anika Lustig und Matthias Hammer

https://doi.org/10.63653/mhjx7871

Die Zunahme der Windkraftnutzung kann zu Konflikten mit den Belangen des Fledermausschutzes führen, wenn Fledermäuse durch Rotorblätter der Windenergieanlagen (WEA) verunglücken. Am häufigsten betroffen sind die drei Arten Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Weiterhin zählen Kleinabendsegler, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Mückenfledermaus zu den regelmäßigen Schlagopfern. Relativ übereinstimmend wird das Kollisionsrisiko von Arten der Gattungen Myotis, Plecotus, Rhinolophus und Barbastella als sehr gering bewertet.
Die geringsten Kollisionsraten werden in flachen, offenen und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten festgestellt. Die konfliktträchtigsten Gebiete liegen in Küstennähe, auf bewaldeten Hügeln und an Höhenzügen. Aber auch in flachen, landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften können vereinzelt WEA-Standorte mit erhöhtem Kollisionsrisiko existieren, beispielsweise auf flachen Hügelzügen, entlang von Zugrouten oder in Quartiernähe. Die höchsten Verluste von Fledermäusen an WEA werden im Spätsommer und am Anfang des Herbstes nach Auflösung der Wochenstubengesellschaften während der Schwärm- und Zugphase, bei Windgeschwindigkeiten bis zu 8 m/s, Temperaturen über 13°C und Trockenheit registriert.

Bislang sind in Europa keine Bestandsabnahmen lokaler Fledermauspopulationen aufgrund betriebener WEA belegt, doch zeichnet sich in den USA ein Zusammenhang ab. Abschätzungen und Berechnungen legen nahe, dass die an einzelnen WEA beobachteten hohen Mortalitätsraten zu einer Verkleinerung von Fledermauspopulationen führen können. Dringend erforderlich ist daher ein aussagekräftiges Monitoring für alle von der Windkraft verstärkt betroffenen Fledermausarten zu etablieren, damit Bestandsveränderungen rechtzeitig erkannt werden können.
Aus populationsbiologischer Sicht hat es wenig Sinn – wie bisher aus Gründen der Praktikabilität in den Genehmigungsverfahren – tolerable Mortalitätsraten für einzelne Anlagen oder Windparks zu definieren. Vielmehr sollte auf Populationsebene vor dem Hintergrund eines Bestandsmonitorings festgelegt werden, welche windkraftbedingten Verluste tragbar sind.
 
Zum Volltext-Download:

ANLiegen Natur 36/1 (2014): 15 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,9 MB).


Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 25. Juni 2014 um 17:33 veröffentlicht.
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