Fledermäuse in Bayerns Natura 2000-Gebieten
Matthias Hammer, Rudolf Leitl, Bernd-Ulrich Rudolph, Kathrin Weber und Andreas Zahn
Fledermäuse in Bayerns Natura 2000-Gebieten
Bayern ist der Verpflichtung der europäischen FFH-Richtlinie nachgekommen und hat für die im Anhang II gelisteten Fledermausarten zahlreiche Schutzgebiete für das ökologische Netz Natura 2000 festgelegt. Dem Land Bayern kommt für den Schutz aller sechs hier vorkommenden Anhang II-Fledermausarten eine besondere Verantwortung innerhalb Deutschlands zu.
Neben flächenhaften FFH-Gebieten, die Reproduktions- und Jagdlebensräume der Fledermäuse abdecken, wurden in Bayern auch „landesweit bedeutsame“ Sommer- und Winterquartiere als punktförmige FFH-Gebiete in das ökologische Netz Natura 2000 aufgenommen. Näher vorgestellt werden die Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), das Große Mausohr (Myotis myotis) sowie die Waldarten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii).
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ANLiegen Natur 39/2 (2017): 8 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 4,9 MB).