Flugdrohnen haben nur geringen Einfluss auf Vögel
(AZ) Ferngesteuerte kleine Flugobjekte – Drohnen – haben nach ersten Versuchen französischer Wissenschaftler nur geringen Einfluss auf das Fluchtverhalten von Vögeln. Dies ist aufgrund der zunehmenden Hobby-Drohnenflüge eine gute Nachricht. Inwiefern diese Flüge jedoch auch eine Störung im Sinne des § 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG darstellen können, bleibt offen. Nicht untersucht ist außerdem, welche Effekte Drohnenflüge auf andere als die untersuchten (Vogel-)Arten haben und ob die Tiere physiologischen Stress ausgesetzt sind.
Forscher untersuchten an drei Vogelarten (Stockente, Anas platyrhynchos, Flamingo, Phoenicopterus roseus und Grünschenkel, Tringa nebularia), wie sich anfliegende Drohnen auf das Fluchtverhalten pflanzenfressender Vögel auswirken. Dabei stellten sie fest, dass sich in 80 % der Fälle das Verhalten bis auf eine Annäherung auf 4 m nicht sichtbar veränderte. Dabei spielte weder Anfluggeschwindigkeit und Drohnenfarbe noch die Anzahl der Anflüge eine Rolle für das Verhalten, während der Anflugwinkel auf alle drei untersuchten Vögel von Bedeutung war. So wirkte sich ein seitlicher Anflug weniger auf das Fluchtverhalten aus als ein senkrecht von oben kommender, der wohl mit einem Anflug eines Fraßfeindes assoziiert wurde. Für Greifvögel, Krähen und Möwen (die hier nicht untersucht wurden) gibt es dagegen zahlreiche Belege dafür, dass derartige Drohnen auch bei größeren Distanzen angegriffen werden, also deutlichen Einfluss auf das Verhalten der Tiere haben. Einen Sicherheitsabstand von rund 100 m sehen die Forscher als sinnvoll an, da sie durch ihre Untersuchungen nicht ausschließen konnten, ob die Vögel trotz äußerlich nicht geändertem Verhalten möglicherweise doch unter physiologischem Stress litten.
Auch wenn insgesamt die Untersuchungen darauf hindeuten, dass die Effekte eher gering sein könnten, ist es den Forschern wichtig festzustellen, dass es sich um erste Ergebnisse handelt und jegliche Annäherung nur sehr vorsichtig erfolgen sollte, wenn überhaupt. Da es das deutsche Artenschutzrecht verbietet, streng geschützte Arten und europäische Vögel zu stören, sollte jede Annäherung nach Möglichkeit unterbleiben. Dies gilt insbesondere in der Nähe der Lebensstätten dieser Arten. Wenn eine Annäherung dennoch unbedacht oder billigend durch Hobbypiloten geschieht, ist immerhin davon auszugehen, dass der Störeffekt wohl gering ist.
Mehr:
Vas, E., Lescroël, A., Duriez, O., Boguszewski, G. & Grémillet, D. (2015): Approaching birds with drones: first experiments and ethical guidelines. – Biology Letters 11(3): 4 pages; http://rsbl.royalsocietypublishing.org/content/11/2/20140754.
Zitiervorschlag: Zehm, A. (2015): Flugdrohnen haben nur geringen Einfluss auf Vögel. – ANLiegen Natur 37/1, S. 18; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/flugdrohnen/.
Ich denke, hier kann man nicht genug betonen, dass die Untersuchung nur sehr beschränkt war und die Ergebnisse nicht übertragbar sind (sofern sie überhaupt irgendeine Aussagekraft besitzen, die über Anekdotisches hinausgehen). Insbesondere relativieren die folgenden Fakten die (Übertragbarkeit der) Ergebnisse:
– Es wurden nur drei Arten untersucht.
– Die Stockenten waren Zootiere und damit (mindestens) halbzahm.
– Es hat sich um sehr kleine Ansammlungen der jeweiligen Arten gehandelt.
– Die Tiere waren nicht individuell erkennbar, sodass möglicherweise einige mehrfach untersucht wurden (was die Stichprobe noch weiter verkleinert)
– Die Untersuchungen wurden außerhalb der Brutzeit durchgeführt.