NRW-Handbuch zum Monitoring von CEF-Maßnahmen
(Paul-Bastian Nagel) Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden vielfach eingesetzt, um das artenschutzrechtliche Zerstörungsverbot bei Eingriffen wie Straßenbauvorhaben zu vermeiden. Das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium hat gemeinsam mit Experten in einem Leitfaden die Wirksamkeit der gängigen Maßnahmen bewertet (MKULNV NRW 2013). Dieser wird in der Planungspraxis deutschlandweit beachtet. Er geht davon aus, dass Maßnahmen mit „hoher“ und „sehr hoher“ Eignung nicht über ein Monitoring auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssen. Doch im Einzelfall und insbesondere bei weniger wirksamen Maßnahmen (geringe bis mittlere Eignung) ist ein Monitoring mit möglichen Korrekturen erforderlich. Um den Anwendungsbereich, die Methodenwahl und den Ablauf des Monitorings zu konkretisieren, wurde der Leitfaden um ein „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen“ ergänzt (MKULNV NRW 2017, ausführlich vorgestellt von LÜTTMANN et al. 2019).
Beschädigte oder zerstörte Fortpflanzungs- und Ruhestätten können bei genehmigtem Eingriff oder zulässigem Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durch Ausgleichsmaßnahmen vorgezogen kompensiert werden. Voraussetzung für diesen vorgezogenen Ausgleich (auch CEF-Maßnahmen; CEF = continuous ecological functionality) ist unter anderem, dass die Maßnahme wirksam ist und eine zeitnahe Besiedlung der neu geschaffenen Lebensstätte „mit einer hohen Prognosesicherheit“ zu erwarten ist (LANA 2010). Diese Bewertung setzt voraus, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen bereits umfangreich Erfahrungen gesammelt und publiziert wurden.
Doch immer wieder wird in der Planungspraxis ein CEF-Ausgleich geplant, bei dem die Eignung zumindest in Frage gestellt werden muss. Dies kann dann eintreten, wenn die Maßnahme
- als gering bis mittel in ihrer Eignung bewertet ist,
- bisher nicht oder nur unzureichend erprobt ist,
- vor Ort nicht nach etablierten Methoden umgesetzt werden kann (beispielsweise können naturräumliche Besonderheiten ihre Wirksamkeit einschränken),
- im Komplex mit anderen Maßnahmen und großem Umgriff umgesetzt wird oder
- begründete Zweifel am Maßnahmenkonzept bestehen.
Das „Monitoring-Handbuch zu Artenschutzmaßnahmen“ des MKULNV gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
- Wann ist ein Monitoring erforderlich (Anwendungsfall)?
- Wie wird ein Monitoring durchgeführt, um die Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen zu prüfen (Methodenwahl)?
- Welche Prüfschritte muss das Monitoring abdecken?
Die Anforderungen an das Monitoring sind abhängig von der fachlichen Konfliktbewertung (beispielsweise Seltenheit der Art, Empfindlichkeit und Wiederherstellbarkeit der Lebensstätten, Bedeutsamkeit eines Vorkommens). So wird in dem Handbuch zwischen maßnahmenbezogenem und populationsbezogenem Monitoring unterschieden. Einmal genügt ein Funktionsnachweis der Maßnahme (Entwicklungsziel erreicht), im anderen Fall muss der sogenannte „Stabilitätsnachweis“ erbracht werden (Maßnahmenfläche durch Zielart angenommen). Andernfalls sind Korrekturschleifen bei der Umsetzung vorgesehen.
In den Anhängen 5a-d werden die Erfassungszeiträume aufgeführt. Die Monitoring-Methoden sind in Anhang 8a-d des Handbuchs art- und maßnahmenbezogen dargestellt. Die konkreten Anforderungen an die Dauer und Wiederholungen des Monitorings werden fallweise unterschieden. Anhang 4 bietet Hinweise auf artspezifisch geeignete Kartiermethoden, die auch für die Ersterfassung herangezogen werden können.
Das Handbuch mit allen Anhängen ist etwas versteckt hier abrufbar: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/downloads
Mehr:
LANA (= Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung; 2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. – www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/eingriffsregelung/lana_unbestimmte%20Rechtsbegriffe.pdf.
Lüttmann et al. (2019): Wirksamkeit und Monitoring von Artenschutzmaßnahmen. – Naturschutz und Landschaftsplanung 51/2: 78–88.
MKULNV NRW (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. – Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen (Az.: III-4 – 615.17.03.09); https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20130205_nrw_leitfaden_massnahmen.pdf.
MKULNV NRW (2017) (Hrsg.): „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NordrheinWestfalen – Bestandserfassung und Monitoring. – Az.: III-4 – 615.17.03.13; http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/20170309_methodenhandbuch%20asp%20einfuehrung.pdf.
Nagel, P.-B. (2019): NRW-Handbuch zum Monitoring von CEF-Maßnahmen. – ANLiegen Natur 41/1; www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/NRW_leitfaden_monitoring/.
Zum Volltext-Download:
ANLiegen Natur 41/1 (2019): 2 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,1 MB).