Verbot oder Appell: Wie vorgehen gegen Schottergärten?
(Monika Offenberger) Angesichts der biologischen Verarmung unserer Landschaft steigt die Kritik an geschotterten Vorgärten. In Baden-Württemberg ist durch das 2020 novellierte Landes-Naturschutzgesetz die Neuanlage von Schottergärten auf Privatgrund verboten. In anderen Bundesländern sehen die Bauordnungen eine Begrünungspflicht vor, die der Anlage von Schottergärten entgegensteht – so auch in Bayern. Dabei ist es den Kommunen überlassen, ob sie Schottergärten verbieten oder auf ihren freiwilligen Verzicht appellieren.
In ganz Deutschland kommen sogenannte Schottergärten in Mode, stoßen jedoch auch vermehrt auf Befremden (SÖLDNER & SCHMIDT 2021). Aus einer repräsentativen Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung e.V. geht hervor, dass im Jahr 2017 bereits 15 Prozent der Vorgärten in Deutschland größtenteils durch Pflaster oder wasserabweisende Folien versiegelt und mit Kies oder Schotter bedeckt waren (URL 2). Als erstes Bundesland schreibt Baden-Württemberg in seinem neuen Naturschutzgesetz landesweit vor, dass „Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden“ sollen und erklärt „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten“ für grundsätzlich unzulässig.