Artenschutz in der Baumkontrolle
(Stefanie Weigelmeier) Der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verkehrssicherheit nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind bei der Baumpflege gleichermaßen zu berücksichtigen. Gibt es keine anderen Alternativen, überwiegen aber die Belange der Verkehrssicherheit die des Artenschutzes: Lebensstätten von Vögeln und anderen Tieren können betroffen sein. Kreativer Einsatz der möglichen technischen Lösungen in der Baumpflege helfen aber, unnötige Baumfällungen und Sicherheitsschnitte zu verhindern.
Bäume im öffentlichen Raum werden regelmäßig in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Aufgabe der Baumkontrolle ist es, Merkmale des Baumes objektiv zu erkennen und in Bezug auf Verkehrssicherheit und Artenschutz einzuordnen. Dabei ist es wichtig, dass die Kontrollierenden in der Lage sind, auch Baumstrukturen zu erkennen, die für den Artenschutz relevant sind. Nur so können sie die richtigen Maßnahmen empfehlen und die Schutzbestimmungen einhalten. Viele der Standardparameter, die bei der Kontrolle der Verkehrssicherheit erhoben werden, geben auch Hinweise auf die Relevanz des Baumes für den Artenschutz. In meinem Manuskript zur 6. Fachtagung der Baumkontrolleure stelle ich die wichtigsten Strukturen vor.
Natürlicherweise entwickeln Bäume, je älter sie werden, Strukturen, die für zahlreiche Organismen einen Lebensraum darstellen, wie Höhlungen, Einmorschungen, Rindenplatten, Risse und Spalten. Viele sind Lebensräume gesetzlich geschützter Arten, insbesondere Vögel, Insekten und Pilze. Auch können zum Zeitpunkt der Kontrolle scheinbar unbewohnte Höhlen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Lebensstätten darstellen. Im Sinne einer Worst Case-Annahme, sollten Höhlenbäume aufgrund des hohen Untersuchungsaufwandes grundsätzlich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte eingestuft werden.