Hier finden Sie aktuelle Ergebnisse, Publikationen und Ereignisse aus Wissenschaft und Naturschutz. Die hier vorveröffentlichten Kurznachrichten werden zweimal jährlich in der Zeitschrift ANLiegen Natur zusammenfassend publiziert.

Titelseite des Artikels über vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang.
Paul-Bastian Nagel
Diskussionsbeitrag: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang
Mit diesem Diskussionsbeitrag wird ein Ansatz vorgestellt, wie der Suchraum für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bei Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse (Lacerta agilis) erweitert werden kann, um den Eintritt des Verbotstatbestandes nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz bei genehmigtem Eingriffen oder nach Baugesetzbuch zulässigem Bauvorhaben zu vermeiden.
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Veröffentlicht am 16. März 2017
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Titelseite des Artikels über Populationserhaltende Maßnahmen im artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren.
Paul-Bastian Nagel
Diskussionsbeitrag: Populationserhaltende Maßnahmen im artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren
Werden etwa durch ein Infrastrukturvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt, kann das Projekt nur im Wege einer Ausnahme nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz zugelassen werden. Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.
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Veröffentlicht am 15. März 2017
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Titelseite des Artikels über die Möglichkeiten und Grenzen von Schadensbegrenzungsmaßnahmen in der gebietsschutzrechlichen Prüfung.
Katrin Wulfert
Möglichkeiten und Grenzen von Schadensbegrenzungsmaßnahmen in der gebietsschutzrechtlichen Prüfung
Ist eine gebietsschutzrechtliche Prüfung nach § 34 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchzuführen, stellt sich immer wieder die Frage, ob sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahmen bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen auf Natura 2000-Gebiete berücksichtigt werden dürfen. Können erhebliche Beeinträchtigungen so ausgeschlossen werden, wird im Einzelfall auch ein sonst erforderliches Ausnahmeverfahren vermieden.
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Veröffentlicht am 15. März 2017
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Schmale Grünbrücken wie in diesem Beispiel eignen sich häufig nicht für die Vernetzung anspruchsvoller Tierarten. Haselmäuse sind beispielsweise auf schützende Gehölzbestände angewiesen, um Querungshilfen nutzen zu können (Foto: Norbert Hirneisen/piclease).
(Monika Offenberger) In einer durch Infrastrukturen zerschnittenen Landschaft sind Querungshilfen für wandernde Tiere unerlässliche Instrumente des Artenschutzes. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch stark davon ab, wie, wo und für welche Arten sie angelegt werden. Worauf es dabei ankommt, beleuchtet ein 10 Jahre alter Fachbeitrag von GEORGII (2006) unter anderem am Beispiel der Haselmaus. Da Querungshilfen zunehmend zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte in der Planungspraxis eingesetzt werden, lohnt sich ein zweiter Blick in diese noch immer aktuelle Veröffentlichung.
Verkehrswege zerschneiden die Landschaft und schränken die freie Beweglichkeit von Tieren innerhalb ihrer Lebensräume und zwischen räumlich getrennten Populationen ein. Für viele kleinere Arten bilden schon die Straßen per se ein nicht oder nur schwer überwindbares Hindernis; größere Wildtiere werden durch hohe Verkehrsdichten oder begleitende Wildschutzzäune von der Passage abgehalten. Insbesondere Straßen – und in geringerem Ausmaß auch Schienen und Wasserstraßen – gelten ohne Zweifel als eines der großen Probleme für den Arten- und Biotopschutz.
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Veröffentlicht am 13. März 2017
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Titelseite des Artikels über die neuen Bauernregeln.
Wolfram Adelmann, Peter Sturm, Christian Stettmer, Bettina Burkart-Aicher und Bernhard Hoiss
Kommentar: Faktencheck zu den „neuen Bauernregeln“
Die „neuen Bauernregeln“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sind kurz nach ihrem Erscheinen kritisiert und in Folge zurückgezogen worden. Die in diesem Artikel stichprobenartig zusammengestellte Faktenlage hinter den Bauernregeln möchte dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen.
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Veröffentlicht am 09. März 2017
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Im Rahmen des bundesweiten Forschungsprojektes F.R.A.N.Z. werden an Demonstrationsbetrieben verschiedene Maßnahmen getestet, wie etwa Blühstreifen aus autochthonem Saatgut. Die erprobten Maßnahmen werden über ein Monitoring begleitet und unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet (Foto: Bayerische KulturLandStiftung).
(Monika Offenberger) Wie kann es gelingen, die Artenvielfalt in der konventionellen Landwirtschaft zu fördern und zugleich den Landwirten ihr Auskommen zu sichern? Dieser Frage geht ein langfristiges Forschungsprojekt nach, das von den Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft und Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert wird. Auf zehn intensiv bewirtschafteten Betrieben in ganz Deutschland wird zehn Jahre lang erforscht, welche Naturschutzmaßnahmen sich wirklich lohnen – und welche nicht.
„Ohne grundlegende Änderungen in der Landwirtschaft werden wir die biologische Vielfalt unserer Heimat nicht erhalten können. Der Handlungsbedarf ist da am größten, wo die Landwirtschaft am intensivsten ist. Darum ist es gut, wenn Naturschützer und Landwirte jetzt gemeinsam nach Lösungen suchen.“ Mit diesen Worten gab die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks am 9. Januar den Startschuss für ein ungewöhnliches Forschungsvorhaben namens F.R.A.N.Z. Ungewöhnlich deshalb, weil sich Hendricks die Schirmherrschaft für das auf zehn Jahre angelegte Projekt mit dem Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt teilt – eine bis dato einmalige Konstellation. Der Anstoß für diese Zusammenarbeit kam von der Michael Otto Stiftung für Umweltschutz, die das Vorhaben gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband durchführt. Der ausgeschriebene Projekttitel – Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft – ist zugleich Programm; es soll Wege aufzeigen, wie die Landwirtschaft in Deutschland gleichermaßen der heimischen Artenvielfalt und den Landwirten selbst eine sichere Zukunft bieten kann. Als Forschungs- und Demonstrationsbetriebe dienen sieben Ackerbau- und drei Grünlandbetriebe in ganz Deutschland. Weiterlesen »
Veröffentlicht am 08. März 2017
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Gemeinsam mit dem Landwirt wird das betriebliche Potenzial für Natur und Landschaft auf einem Plakat festgehalten (Foto: Ute Grothey).
(Katharina Schertler) „Fokus-Naturtag“ – der Name ist Programm und steht für ein Beratungskonzept zur Förderung der Naturschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe. Die Evaluationsergebnisse, die dieses Jahr veröffentlicht wurden, belegen eine hohe Akzeptanz bei den Landwirten und gute Umsetzungsergebnisse.
Gefördert durch das „Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ hat die Bioland Beratung von 2013 bis 2015 gemeinsam mit ihren Partnern aus drei Bundesländern ein neues Beratungskonzept für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt. Der Fokus-Naturtag bietet den Landwirtsfamilien die Gelegenheit, sich einen Tag lang mit Natur und Landschaft auseinanderzusetzen. Unterstützt von einem Berater bekommen sie einen Eindruck von den Möglichkeiten, die sich in diesem Bereich auf ihrem Betrieb bieten. Die Freiwilligkeit der Beratung und ein partnerschaftlicher Umgang sind die Grundlagen, auf denen das gesamte Konzept fußt. In drei Projektjahren wurden 100 Fokus-Naturtage von acht Beratern durchgeführt. Zentrales Element der Beratung ist eine gemeinsame Flächenbegehung, in deren Verlauf Potenziale ermittelt und Naturschutzmaßnahmen diskutiert werden. Auch die praxisorientierte Vermittlung von Naturschutzwissen ist wichtiger Bestandteil.
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Veröffentlicht am 07. März 2017
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Welche Wege wird die Gemeinsame Agrarpolitik der EU in Zukunft gehen (Foto: Falk Herrmann/piclease)?
(Leonie Freilinger) Seit 2. Februar 2017 führt die Europäische Kommission eine europaweite Umfrage über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik durch. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die bisherige Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung zu bewerten und Anregungen für den Förderzeitraum nach 2020 einzubringen. Derzeit stehen jährlich rund 60 Milliarden Euro für die Agrarförderung in Europa zur Verfügung.
Das Fördervolumen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) macht mit fast 40 % einen der größten Posten im Haushalt der Europäischen Union aus. Gut 400 Milliarden Euro werden allein für den Zeitraum 2014 bis 2020 bereitgestellt. Der größte Teil wird in Form von Direktzahlungen entsprechend der Flächengröße an Landwirte ausbezahlt. Für den Erhalt der Subventionen sind diese an die Erfüllung von Cross Compliance-Standards gebunden. So sollen Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Tierwohl sichergestellt werden. Über eine zweite Säule wird die Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt, etwa durch Förderung von ökologischem Anbau, Investitionen und Modernisierungen, Agrotourismus und regionaler Infrastruktur.
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Veröffentlicht am 07. März 2017
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Titelbild des Buches „Das Naturwiesland der Schweiz und Mitteleuropas“.
(Peter Sturm) Es kommt ausgesprochen selten vor, dass so unterschiedliche Themen wie biologische Vielfalt, Ökologie, landwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz in einer Publikation miteinander verknüpft werden. Dies gelingt dem Autor von „Das Naturwiesland der Schweiz und Mitteleuropas“ ausgesprochen gut. Alle relevanten Aspekte der gedüngten Wirtschaftswiesen werden umfassend behandelt. Auf der Grundlage einer umfassenden Recherche ist dieses Buch eine wahre Fundgrube für die landwirtschaftliche Beratung ebenso wie für Naturschützer.
Die Entwicklung eines vereinfachten vegetationskundlichen Bestimmungsschlüssels erscheint sehr ambitioniert und nicht in jedem Punkt praxistauglich. So ist die Vielfalt der in der Praxis auftretenden Ausbildungen von Fettwiesen mit ihren Unterschieden sowohl nach Naturraum, Höhenlage, Bodentyp, Feuchte-, Nährstoff- oder Basengehalt sowie Nutzungshistorie nur sehr grob abgebildet. Der Ansicht, dass die heute vorherrschenden Vielschnittwiesen dem Verband Glatthaferwiesen (Arrhenatherion) angeschlossen werden, kann mit Verweis auf die Synopsis der Pflanzengesellschaften Deutschlands (DIERSCHKE 1997) nicht gefolgt werden. Hier hätte die Diskussion mit weiteren pflanzensoziologisch versierten Personen den insgesamt guten Ansatz noch weiter runden können. Auch hätte das Ansaat-Grünland als „modernes“, künstliches Grünland mit auf maximalen Ertrag gezüchteten Gräsern etwas Aufmerksamkeit verdient.
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Veröffentlicht am 06. März 2017
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Titelseite des Artikels über Naturtourismus.
Sabine Hennig
Naturtourismus naturverträglich gestalten mit dem Konzept der touristischen Servicekette – Kanuwanderungen auf der Wiesent
Erholung in Natur und Landschaft geht oft mit Belastungen derselben einher. Um diese zu verringern oder gar zu verhindern, können Infrastrukturen eine wichtige Rolle spielen. Bei Entscheidungen zur infrastrukturellen Ausstattung und Gestaltung wird im Tourismus oft auf das Konzept der touristischen Servicekette zurückgegriffen. Das Konzept bietet sich auch an, um Infrastrukturen dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie das naturverträgliche Verhalten von Besuchern unterstützen und um Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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Veröffentlicht am 01. März 2017
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