Information zur Saatkrähe aus Niedersachsen bietet Überblick zu aktuellen Konflikten und Handlungsmöglichkeiten
(Mona Riahi, PBN) Die Saatkrähe ist wie alle europäischen Vogelarten eine besonders geschützte Art. Damit ist es nach § 44 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz verboten, ihnen nachzustellen, sie zu jagen, zu fangen, zu verletzten oder zu töten; auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt. Doch als ihr Schutz rechtlich noch nicht fixiert war, hat der Bestand der Saatkrähen in Niedersachsen durch Verfolgung seinen Tiefstand erreicht. Denn der Charakterart der Niederungslandschaften eilt ein schlechter Ruf voraus. Die Saatkrähe wird als Ernteschädling gesehen, da sie meist in Kolonien in der Nähe von fruchtbaren Böden in Acker- und Grünlandnutzung ihre Nahrung sucht. Nachdem aber die ökologische Bedeutung dieser Art bekannter und die Saatkrähe in die erste Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten in Niedersachsen und Bremen aufgenommen wurde, erholte sich der Bestand Mitte der 1970er Jahre wieder. In der Informationsbroschüre „Die Saatkrähe Corvus frugilegus als Brutvogel in Niedersachen“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wird umfassend über die Bestandsentwicklung, Gefährdungsursachen, Konfliktlagen und Maßnahmen zur Konfliktlösung berichtet.