Hier finden Sie aktuelle Ergebnisse, Publikationen und Ereignisse aus Wissenschaft und Naturschutz. Die hier vorveröffentlichten Kurznachrichten werden zweimal jährlich in der Zeitschrift ANLiegen Natur zusammenfassend publiziert.
Durch Verbiss großwüchsiger Pflanzenarten kann Beweidung die biologische Vielfalt gedüngter Wiesen stabilisieren (Foto: Andreas Zehm).
(Infodienst IBS, Andreas Zehm) In naturnahen Weiden- und Wiesenökosystemen können Weidetiere dem düngungsbedingten Verlust biologischer Vielfalt entgegenwirken. Durch einen überwiegenden Fraß von hochwüchsigen Pflanzen fördern sie indirekt niedrigwüchsige Arten, die vom zusätzlichen Licht profitieren und die Artenvielfalt bereichern.
Durch direkte oder indirekte Düngung beeinflusst der Mensch den globalen Nährstoffkreislauf, wodurch es weltweit in Ökosystemen – wie Wiesen oder Weiden – zu einer Abnahme der Artenvielfalt kommt. Durch Konkurrenzverschiebung kommen schnell- und hochwüchsige Kräuter und Gräser dabei zur Dominanz, da Nährstoffe praktisch unbeschränkt zur Verfügung, stehen. Statt Nährstoffkonkurrenz wird durch das Ausbringen von Düngemitteln die oberirdische Konkurrenz um Licht zum limitierenden Faktor für das Pflanzenwachstum. Dadurch nimmt die Biodiversität insgesamt dramatisch ab. Eine Studie unter Beteiligung der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL belegt nun, dass Beweidung den Verlust an biologischer Vielfalt in naturnahen Weide- und Wiesenökosysteme verlangsamen kann.
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Veröffentlicht am 25. August 2014
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Titelbild der Online preview-Version des Artikels in ANLiegen Natur
Jörg Müller
Fledermäuse im Wald – Neue Gefahren durch Windkraft
Die Suche nach Standorten für Windräder hat seit einigen Jahren auch die Wälder erreicht. Die schwierige Bearbeitung dieser komplexen dreidimensionalen Lebensräume hat bislang dazu geführt, dass wenige Kenntnisse zur Bedeutung des Luftraums über Wäldern für Fledermäuse vorliegen. Erhebungen vom Waldboden bis über das Kronendach hinaus haben gezeigt, dass kollisiongefährdete Arten regelmäßig über den Baumkronen des Bayerischen Waldes jagen und damit von neuen Windrädern im Wald bedroht werden.
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Veröffentlicht am 22. August 2014
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Landschaften mit viel Grünland sind inzwischen selten. In Deutschland ist der Rückgang des Grünlandes und seiner Arten auch im Zeitraum zwischen 2009 und 2013 deutlich (Foto: Andreas Zehm).
(BfN, Andreas Zehm) Grünland nimmt in Deutschland bei zeitgleichem Rückgang der Artenvielfalt weiter stark ab. Auf nationaler Ebene sollten daher ein flächendeckendes Grünlanderhaltungsgebot eingeführt und Naturschutzleistungen besser honoriert werden.
Der Grünland-Report des Bundesamtes für Naturschutz dokumentiert, dass auch 2009 bis 2013 das artenreiche Grünland deutlich durch intensivierte Nutzung oder Umbruch zurückgegangen ist – bundesweit um 7,4 % (82.000 ha). Damit wird nach Aussagen des Reports deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen, um die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft und das artenreiche Grünland zu erhalten, nicht ausreichend erfolgreich waren. Deshalb wird eine nationale Grünlandstrategie gefordert, die ein flächendeckendes Grünlanderhaltungsgebot umfasst und ein Umschwenken in der Agrarförderpolitik einleitet. Das Erhaltungsgebot betrifft in besonderem Maße Natura 2000-Gebiete und Grünland in Flussauen und auf Moorböden. Bestehende Ackernutzungen in solchen Gebieten sind schrittweise in Dauergrünland-Nutzung zu überführen. Dabei müssen sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, bestehende Grünlandflächen zu erhalten, um Klima- und Biodiversitätsschutz in ausreichendem Umfang zu gewährleisten.
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Veröffentlicht am 21. August 2014
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Die Grauammer (Emberiza calandra) ist ein typischer Vogel der Feldflur mit eingestreuten Gehölzen. In Zentralitalien ist er ein Charaktervogel für wertvolles Agrarland (Foto: piclease/Stefan Ott).
(Andreas Zehm) Untersuchungen aus Italien zeigen, dass wertvolle Agrarlandschaften anhand von wenigen Vogelarten mit geringem Aufwand schnell und einfach erhoben und beurteilt werden können. Damit ist ein großflächiges Monitoring der Entwicklung der Agrarlandschaft möglich.
Der der Untersuchung zugrunde liegende „High Nature Value Farmland-Indikator“ ist einer von 35 EU-Indikatoren zur Betrachtung der Biodiversität im Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Ziel ist es, extensiv bewirtschaftete Agrarregionen mit hohen Anteilen naturnaher Vegetation zu finden, die seltenen Arten Lebensraum bieten. Somit sollen die für diese Regionen „typischen“ Landschaften erhalten und der Artenrückgang gestoppt werden.
Mit ihrer Untersuchung in Zentralitalien gelang es den Wissenschaftlern nun anhand einer kleinen Anzahl von Singvogelarten, wertvolle Agrarlandschaften mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 80 % zu identifizieren. Nur vier Vogelarten waren im italienischen Beispiel notwendig, um wertvolle Agrarregionen sicher zu identifizieren: Amsel (Turdus merula), Italiensperling (Passer italiae), Dorngrasmücke (Sylvia communis) und Grauammer (Emberiza calandra).
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Veröffentlicht am 20. August 2014
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Titelseite des aktuellen Schnellbriefs.
(Andreas Zehm) Der „Recht der Natur-Schnellbrief“ des Informationsdienstes Umweltrecht informiert seit 20 Jahren über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht.
Das Natur- und Umweltschutzrecht erweist sich als immer komplexer werdende Materie, die für Nicht-Juristen zunehmend schwer aktuell zu überblicken ist. Im zweimonatlich erscheinenden Schnellbrief werden für die Praxis bedeutsame Themen des Umweltrechts in gut verständlichen Aufsätzen behandelt, um für die Umweltschutzarbeit kontinuierlich aktuelle Informationen anzubieten. Neben einer Darstellung des juristischen Sachverhaltes beschreibt in den meisten Fällen ein eigenes Kapitel die Bedeutung für die Praxis und die praktische Umsetzung. Herausgegeben wird der Schnellbrief bereits seit 20 Jahren von auf das Umweltrecht spezialisierten Juristinnen und Juristen, die sich im Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) e.V. zusammengeschlossen haben. So werden bedeutsame Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung speziell für ehrenamtlich sowie behördlich Tätige aufgearbeitet.
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Veröffentlicht am 08. August 2014
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Druschgut unterscheidet sich von den üblichen Ansaatmischungen in der Regel durch einen hohen Anteil an Häckselmaterial. Dieses verdünnt zwar die Samenkonzentration erheblich, fördert aber zugleich eine erfolgreiche Keimung (Foto: Willy Zahlheimer).
(Paul-Bastian Nagel; Willy Zahlheimer) Naturgemische (Schnitt-, Mulch-, Rechgut und Oberbodenmaterial) für Begrünungsmaßnahmen fallen nicht unter die Erhaltungsmischungsverordnung sofern kein Inverkehrbringen beabsichtigt wird.
Für die Frage einer Anzeigepflicht nach der Erhaltungsmischungsverordnung bei naturschutzfachlichen Begrünungsmaßnahmen, ist entscheidend, ob ein gewerbliches Inverkehrbringen beabsichtigt wird. Rechtlich unerheblich ist, ob das Saatgut in der Umgebung gewonnen wird, oder aus einem anderen Gebiet entstammt. Infolge von Nutzungsintensivierungen stellen Begrünungsmaßnahmen durch die Verwendung von regionalem, artenreichen Druschgut von sogenannten Spenderflächen eine kostengünstige und effektive Maßnahme dar, um hochwertiges Grünland zu schaffen und so die Artenvielfalt zu stärken.
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Veröffentlicht am 28. Juli 2014
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Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist weit verbreitet und daher häufig von Baumaßnahmen im urbanen Bereich oder Bahnanlagen betroffen (Foto: piclease/Michael Schwartze).
(Paul-Bastian-Nagel) Im „Recht der Natur – Schnellbrief 184“ greift A. LUKAS den Umgang mit der streng geschützten Zauneidechse in der Planungspraxis auf. Da die Zauneidechse weit verbreitet ist, die Bestände oft unterschätzt werden und Tötungen und Störungen durch die Unscheinbarkeit der Lebensräume bei Baumaßnahmen schnell eintreten können, wird der Zauneidechse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential zugesprochen. Der nun erschienene zweite Teil des Aufsatzes widmet sich den Zugriffsverboten, Vermeidungsmaßnahmen und Ausnahmen, nachdem im ersten Teil die Bestandserfassung von Zauneidechsen behandelt wurde.
Für streng geschützte Arten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie gelten die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Autor ist der Auffassung, dass selbst Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts der Verbote ihrerseits geeignet sind, die Tatbestände zu erfüllen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass durch die Maßnahmen Zauneidechsen getötet oder verletzt werden. Dabei sei nicht maßgeblich, dass eine Verletzung oder Tötung von Individuen bei entsprechenden Maßnahmen nicht beabsichtigt ist und hierbei die Vermeidung größere Beeinträchtigungen der Art im Vordergrund stehe. Vielmehr sei entscheidend, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass beispielsweise durch Umsiedlung, Vergrämung oder Mahd einzelne Zauneidechsen zu schaden kommen.
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Veröffentlicht am 28. Juli 2014
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Titelbild der Online preview-Version des Artikels in ANLiegen Natur
Andreas Zahn, Anika Lustig und Matthias Hammer
Potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermauspopulationen
Die Zunahme der Windkraftnutzung kann zu Konflikten mit den Belangen des Fledermausschutzes führen, wenn Fledermäuse durch Rotorblätter der Windenergieanlagen (WEA) verunglücken. Am häufigsten betroffen sind die drei Arten Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Weiterhin zählen Kleinabendsegler, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Mückenfledermaus zu den regelmäßigen Schlagopfern. Relativ übereinstimmend wird das Kollisionsrisiko von Arten der Gattungen Myotis, Plecotus, Rhinolophus und Barbastella als sehr gering bewertet.
Die geringsten Kollisionsraten werden in flachen, offenen und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten festgestellt. Die konfliktträchtigsten Gebiete liegen in Küstennähe, auf bewaldeten Hügeln und an Höhenzügen. Aber auch in flachen, landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften können vereinzelt WEA-Standorte mit erhöhtem Kollisionsrisiko existieren, beispielsweise auf flachen Hügelzügen, entlang von Zugrouten oder in Quartiernähe. Die höchsten Verluste von Fledermäusen an WEA werden im Spätsommer und am Anfang des Herbstes nach Auflösung der Wochenstubengesellschaften während der Schwärm- und Zugphase, bei Windgeschwindigkeiten bis zu 8 m/s, Temperaturen über 13°C und Trockenheit registriert.
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Veröffentlicht am 25. Juni 2014
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Verschwinden Zielarten und Lebensraumtypen dauerhaft aus einem Natura 2000-Gebiet, kann eine Überprüfung der Klassifizierung des Gebietes erforderlich werden. Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris) im südlichen Oberbayern (Foto: Andreas Zehm).
(Paul-Bastian Nagel) Das Natura 2000-Netz stellt eine wesentliche Säule zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa dar. Verschwinden Zielarten und Lebensraumtypen dauerhaft aus einem Natura 2000-Gebiet, kann entsprechend einem Urteil vom 03. April 2014 des Europäischen Gerichtshofs eine Überprüfung der Klassifizierung des Gebietes erforderlich werden.
Nach einem Urteil vom 03. April 2014 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Aufhebung eines Natura 2000-Gebietes vorzuschlagen, wenn die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes nicht länger erfüllt werden können (C-301/12 EuGH).
Hintergrund der Entscheidung ist, dass regelmäßig die Eigentumsrechte zur Nutzung von Liegenschaften aufgrund der zwingenden Rechtsvorschriften durch den Gebietsschutz eingeschränkt sind. Wenn in einem Natura 2000-Gebiet eine irreversible Verschlechterung des Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Arten nicht vermeidbar ist beziehungsweise die für die Ausweisung zugrunde liegenden Arten oder Lebensraumtypen nachweislich nicht mehr vorkommen, ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte nicht länger begründbar. In diesem Fall ist der Kommission eine Aufhebung der Klassifizierung des Gebietes durch den Mitgliedsstaat vorzuschlagen; analog zum Aufnahmeverfahren eines Gebietes in das europäische Schutzgebietsnetz. Dieser Vorschlag für eine Aufhebung der Klassifizierung durch den Mitgliedstaat kann in begründeten Fällen auch auf Antrag des oder der Eigentümer erfolgen.
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Veröffentlicht am 11. Juni 2014
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Die zentrale Karte bietet einen Überblick über das Naturschutzgebiet und lädt ein, verschiedene Punkte im Gebiet zu besuchen (Foto: Andreas Zehm).
(Andreas Zehm) Wer Flussauen mit Stechmücken verbindet ist auf den ersten Blick gut aufgehoben im Mitte April 2014 eröffneten Informationszentrum zum größten hessischen Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue. Zumindest ein Mücken-Exemplar ist so groß, dass es locker einen ausgewachsenen Menschen mit drei Zügen entleeren könnte. Doch dieses Kunststoffmodell ist nur eins der zahlreichen Exponate, das im zentralen Ausstellungsraum einlädt, die Besonderheiten des Rheinauengebietes nahe Darmstadt zu erkunden. In einem umsichtig renovierten, denkmalgeschützten Gebäudekomplex kann bei freiem Eintritt jeder Informationen zum Lebensraum Aue einsammeln: Mit großformatigen Fotos, kurzen Texten, einem Diorama, Filmbeiträgen, einem Modell der Auenlandschaft, das geflutet werden kann, und einem ergänzenden Internet-Angebot findet eigentlich nahezu jeder seine Art, um mehr über das Ökosystem Aue und seine Bewohner zu lernen.
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Veröffentlicht am 08. Mai 2014
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