Die ständige Rechtsprechung zum besonderen Artenschutz in Stichpunkten
Paul-Bastian Nagel
Die ständige Rechtsprechung zum besonderen Artenschutz in Stichpunkten
Bad Oeynhausen, Freiberg und Colbitz – diese Namen verbinden diejenigen, die sich beruflich mit dem besonderen Artenschutz auseinandersetzen (müssen), nicht nur mit möglichen Reisezielen, sondern vor allem mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema.
Diese und andere Entscheidungen haben maßgeblich die Anwendung und Auslegung zu § 44 Absatz 1 und Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) konkretisiert und sind bei der sogenannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu berücksichtigen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Inhalte dieser und weiterer Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) kursorisch vorgestellt.
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ANLiegen Natur 38/1 (2016): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,2 MB).