Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
Peter Fischer-Hüftle
Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurden in Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Regelungen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von Grünlandflächen aufgenommen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen das Gesetz eine Umwandlung von Dauergrünland erlaubt.
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ANLiegen Natur 45/1 (2023): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 1,1 MB).