Neuigkeiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Paul-Bastian Nagel
Neuigkeiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Ein Kurzbericht vom 12. UVP-Kongress in Bad Honnef
Die neue EU-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU über die Umweltverträglichkeit (UVP) muss bis Mai 2017 in Bundes- und Landesrecht umgesetzt werden. Dies wird neben kleineren Korrekturen und Klarstellungen in einigen Regelungsbereichen auch unmittelbare Folgen für die UVP-Praxis in Deutschland mit sich bringen. Darüber hinaus sind in verschiedenen auch höchstgerichtlichen Entscheidungen die Anforderungen an die Durchführung einer UVP aufgrund von erweiterten Klagemöglichkeiten von Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern konkretisiert worden. Im Zweifel ist demnach von der zuständigen Behörde eine vollständige UVP einzufordern.
Im vorliegenden Kurzbeitrag werden ausgewählte Diskussionspunkte vom 12. UVP-Kongress in Bad Honnef zusammenfassend dargestellt und in Hinblick auf ihre praktische Relevanz eingeordnet.
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ANLiegen Natur 36/2 (2014): 4 Seiten als Volltext herunterladen (pdf barrierefrei 0,2 MB).