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Nr. 22/35
Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
[Kurzartikel]
Peter Fischer-Hüftle
Zur Umwandlung von Dauergrünland nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurden in Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Regelungen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von Grünlandflächen aufgenommen. Dieser Beitrag von Peter Fischer-Hüftle befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen das Gesetz eine Umwandlung von Dauergrünland erlaubt.
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www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/umwandlung-dauergruenland/.
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