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Nr. 17/33
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des ANLiegen Natur-Sonderheftes „25 Jahre Natura 2000"
[Kurzartikel]
Paul-Bastian Nagel
Pläne und Projekte im Einklang mit Natura 2000
Das sogenannte Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie verlangt, dass genehmigungs- und anzeigepflichtige Vorhaben mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Natura 2000-Gebietes zu prüfen sind. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist damit ein zentrales Instrument zum Schutz der Naturschätze in den Natura 2000-Gebieten und wird in diesem Kurzbeitrag vorgestellt.
Mehr:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/ffh_vp/.
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Paul-Bastian Nagel
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 2 - Landschaftsentwicklung und Umweltplanung
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-47
Telefax: +49 8682 8963-17
paul-bastian.nagel@anl.bayern.de
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