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Nr. 20/28
Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung - Zauneidechse
[Notiz]
Christa Schindelmann
Neue Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – Zauneidechse
Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist europarechtlich nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt. Daher müssen bei der Genehmigung von Vorhaben und in der Bauleitplanung die Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz geprüft sowie bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der Tiere festgelegt werden. Die neue Arbeitshilfe des Landesamtes für Umwelt bietet hierfür eine wertvolle Grundlage.
Mehr:
https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/sap-zauneidechse/.
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Paul-Bastian Nagel
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 2 - Landschaftsentwicklung und Umweltplanung
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-47
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