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Nr. 15/27
Biodiversitätsschäden erkennen - BfN-Studie hilft die Erheblichkeit festzustellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Biodiversitätsschäden werden erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Arten und natürlicher Lebensräume definiert. Skript 393 des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zeigt jetzt ein schrittweises Verfahren auf, anhand welcher Kriterien festgestellt werden kann, ob ein Biodiversitätsschaden entsprechend dem Umweltschadensgesetz (USchadG) vorliegt. Es werden Ansätze vorgestellt, wie bestimmt werden kann, ob eine Beeinträchtigung erheblich ist.
Mehr dazu wie ein Biodiversitätsschaden erkannt werden kann unter:
www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/biodiversitaetsschaeden/.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zehm
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Dr. Andreas Zehm
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 1 - Biologische Vielfalt
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-53
Telefax: +49 8682 8963-17
andreas.zehm@anl.bayern.de
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