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Nr. 17/08
Maßnahmen zum Artenschutz an Gebäuden aus Sicht des Architekten
[Vollartikel]
Balthasar Hechenbichler
Baumaßnahmen an Gebäuden im Bestand können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auslösen. Befassen sich Architekten und Bauherren bereits zu Beginn der Planung mit dem Thema, lassen sich größere Konflikte bereits frühzeitig und kostengünstig entschärfen. In diesem Beitrag werden aus Sicht eines Architekten wertvolle Hinweise zur Vorgehensweise vorgestellt.
Mehr:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/artenschutz_an_gebaeuden/.
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Paul-Bastian Nagel
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 2 - Landschaftsentwicklung und Umweltplanung
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-47
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