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Nr. 15/50
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie gilt projektbezogen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Urteil zur Weservertiefung hat der Europäische Gerichtshof die Verpflichtung, einen guten ökologischen und chemischen Zustand von Flüssen und Seen herzustellen, konkretisiert. Zentrales Ergebnis des Urteils ist, dass das in der Wasserrahmenrichtlinie angelegte Verschlechterungsverbot auch projektbezogen zu beachten ist. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein Vorhaben zu untersagen, das zu einer Verschlechterung des Zustands von Flüssen, Seen oder Grundwasserkörpern führt. Soll die Projektrealisierung trotz einer Verschlechterung im Sinne der Richtlinie aus Gründen des übergeordneten öffentlichen Interesses umgesetzt werden, müssen alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern.
Weitere Informationen finden Sie im Weblog der ANL:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/weservertiefung/.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zehm
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Dr. Andreas Zehm
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 1 - Biologische Vielfalt
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83410 Laufen
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