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Nr. 18/01
Biodiversität profitiert kaum von Ökologischen Vorrangflächen | Drohnenverordnung | Natura 2000 schützt europäische Vögel und andere Tiergruppen
[Notiz]
Monika Offenberger
Ökologische Vorrangflächen, sollen im Rahmen des Greenings dem alarmierenden Rückgang der Agro-Biodiversität entgegenwirken. Ein internationales Team von Wissenschaftlern untersuchte die Effizienz der möglichen Optionen. Das Fazit: In der EU wurden seither nur auf einem Viertel der Flächen Optionen umgesetzt, die nachweislich der Biodiversität zugutekommen; in Deutschland ist der Anteil noch geringer.
Mehr:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/greening_biodiv/.
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[Notiz]
Gerti Fluhr-Meyer
Seit April 2017 ist in Deutschland die Drohen-Verordnung in Kraft. Die Regelung verweist an mehreren Stellen auf das Naturschutzrecht, unter anderem ist der Drohnenbetrieb über Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura 2000-Gebieten verboten. Naturschutz-Experten befürworten die Neuregelung, befürchten aber Schwierigkeiten bei Umsetzung und Vollzug.
Mehr:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/drohnenverordnung/.
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[Notiz]
Monika Offenberger
BirdLife International hat weltweit mehr als 12.000 Gebiete von herausragender Bedeutung für Vögel (IBAs) identifiziert. Eine vergleichende Studie macht jetzt deutlich, dass das Natura 2000-Netzwerk in Europa mit seinen Vogelschutzgebieten (SPAs) einen Großteil der Flächen umfasst, die als IBAs gelten und damit 23 Prozent der Vorkommen von 435 europäischen Vogelarten sowie 25 Prozent der Vorkommen verschiedener Säuger, Reptilien und Amphibien sichert. Von einer zusätzlichen Ausweisung bislang nicht geschützter Gebiete insbesondere in Südeuropa könnte ein noch größerer Anteil der betroffenen Arten profitieren.
Mehr:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/spa/.
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Dr. Bernhard Hoiß
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 1 - Biologische Vielfalt
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-53
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