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Nr. 21/15
Neues zur Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten
[Kurzartikel]
Peter Fischer-Hüftle
Neues zur Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat der Stadt Leipzig verboten, den Forstwirtschaftsplan innerhalb des Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiets „Leipziger Auensystem“ zu vollziehen, bevor eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Demnach ist ein Forstwirtschaftsplan als Projekt anzusehen und insgesamt einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Mehr:
https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/waldbewirtschaftung/.
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Dr. Wolfram Adelmann
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 3 - Angewandte Forschung und internationale Zusammenarbeit
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
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