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Nr. 15/06
Verkehrssicherungspflicht bei anfälligen Baumarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im „Weblog aktuelle Meldungen zu Naturschutzthemen“ der ANL finden Sie nun neu:
Paul-Bastian Nagel
Natürliche Astbrüche gehören auch bei anfälligen Baumarten zu den naturgebundenen Lebensrisiken
Gesunde, aber natürlicherweise bruchanfällige Weichhölzer - wie Pappeln - müssen nicht als grundsätzlich zu beseitigende Gefahrenquellen eingestuft werden. Auch wenn bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 6. März 2014 – III ZR 352/13) keine besonderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine grundsätzliche Beseitigung entsprechender Gehölze ist selbst an häufig frequentierten Orten unter Beachtung der Sicherungs- und Überwachungspflichten nicht erforderlich.
Mehr unter:
http://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/meldungen/wordpress/verkehrssicherung_pappeln/
Mit freundlichen Grüßen
andreas zehm
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Dr. Andreas Zehm
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Fachbereich 1 - Biologische Vielfalt und Landschaft
Seethalerstraße 6
83410 Laufen
Telefon: +49 8682 8963-53
Telefax: +49 8682 8963-17
andreas.zehm@anl.bayern.de
http://www.anl.bayern.de/
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