Kostenregelung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Laut Kosten- und Teilnahmeregelung gilt für die Teilnahme an Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Folgendes:
§ 1 Teilnahmebedingungen, Vertragsschluss und Verwaltungsverfahren
An Veranstaltungen der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) kann grundsätzlich jedermann teilnehmen, sofern nicht im Jahresprogramm oder im jeweiligen Detailprogramm der ANL der Teilnehmerkreis eingeschränkt ist. Die Anmeldung zu Veranstaltungen der ANL hat schriftlich zu erfolgen; zulässig sind auch Fax und E-Mail. In der Anmeldung sind Kostenbefreiungstatbestände im Sinne von § 4 anzugeben und gegebenenfalls Bestätigungen der Dienststelle oder des Verbandes beizulegen. Die ANL benachrichtigt den Interessenten von der Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung schriftlich, durch Fax oder durch E-Mail-Nachricht.
Bei allen Präsenz-Veranstaltungen liegen namentliche Teilnehmerlisten aus. Die Teilnehmer bestätigen Ihre Anwesenheit mit Unterschrift auf dieser Liste.
§ 2 Grundsätze der Kostenerhebung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Kosten (Teilnahmebeitrag und Auslagen) erhoben. Die Höhe der Kosten und die Kostenbefreiung richten sich nach den Bestimmungen dieser Kostenordnung, sofern im Jahresprogramm oder im jeweiligen Detailprogramm nicht gesonderte Regelungen für einzelne Veranstaltungen getroffen sind. Die Kosten werden von der ANL in Rechnung gestellt.
§ 3 Kosten; Teilnahmebeitrag und Auslagen
Für Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Teilnahmebeitrag von 75 Euro pro Veranstaltungstag in Rechnung gestellt. Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer am freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst haben einen ermäßigten Teilnahmebetrag von 25 Euro pro Veranstaltungstag zu entrichten. Mit dem Teilnahmebeitrag sind die Teilnahmemöglichkeit und anteilig die Referentenkosten abgegolten.
Die Höhe der Auslagen für Unterkunft und Verpflegung bei Veranstaltungen ergibt sich aus dem jeweiligen Detailprogramm.
Bei Fachtagungen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen.
Bei den Veranstaltungen zum Zertifizierten Natur- und Landschaftsführer findet die Kostenregelung der ANL keine Anwendung.
§ 4 Kostenbefreiung
Vom Teilnahmebeitrag sind befreit
- Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
- Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Art. 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
- Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden; umfasst sind auch Mitglieder der Bergwacht und Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, sofern sie als Naturschutzwächter eingesetzt werden und dies von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind und somit die Funktion der Naturschutzwächter erfüllen und dies von der jeweils zuständigen Jagdaufsichtsbehörde bzw. Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Absolventen und Anwärter von ANL-Beraterkursen (zum Beispiel Biber-, Fledermaus-, Muschelberater), sowie Netzwerker Große Beutegreifer in Bayern,
- Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter von bayerischen Landschaftspflegeverbänden, Naturparkvereinen sowie Umweltbildungseinrichtungen,
- Gebietsbetreuer in Bayern, Naturpark-Ranger
- Mitglieder und Mitarbeiter anerkannter Naturschutzvereine mit erstem Wohnsitz in Bayern, sofern sie seit mindestens zwei Jahren Mitglied beziehungsweise Mitarbeiter sind und eine Bescheinigung des Verbandes vorlegen, dass eine Kursteilnahme im Interesse des Verbandes ist.
Link zum Bestätigungsformular für die Anerkennung von Verbandszugehörigkeiten
(120 KB) - Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.
Von den Auslagen sind befreit
- Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, andere Beschäftigte des Freistaats Bayern, der bayerischen Landkreise, der bayerischen kreisfreien Städte und der bayerischen Gemeinden mit Bestätigung ihrer Dienststelle, dass sie in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftspflege, Umweltbildung, Boden, Wasser oder Klima eingesetzt sind und der Besuch spezieller Veranstaltungen aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
- Mitglieder des Präsidiums der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege,
- Mitglieder der Naturschutzbeiräte nach Artikel 48 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden,
- Mitglieder und Bewerber der Naturschutzwacht nach Art. 49 BayNatSchG an bayerischen Naturschutzbehörden; umfasst sind auch Mitglieder der Bergwacht und Ortsobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, sofern sie als Naturschutzwächter eingesetzt werden und dies von der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Bestätigte Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind und somit die Funktion der Naturschutzwächter erfüllen und dies von der jeweils zuständigen Jagdaufsichtsbehörde bzw. Naturschutzbehörde bestätigt wird,
- Absolventen und Anwärter von ANL-Beraterkursen (zum Beispiel Biber-, Fledermaus-, Muschelberater), sowie Netzwerker Große Beutegreifer in Bayern,
- Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz.
Von der Erhebung der Kosten kann auf Antrag ausnahmsweise ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies sonst nach Lage des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führt.
§ 5 Absage von Veranstaltungen
Änderungen des Programms und die Möglichkeit der Absage von Veranstaltungen, beispielsweise bei nicht ausreichender Anzahl eingegangener Anmeldungen, Ausfall von Referenten oder höherer Gewalt, bleiben der ANL vorbehalten. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden bereits entrichtete Teilnahmebeiträge voll zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Die ANL bemüht sich um rechtzeitige Information und bittet um Überprüfung des E-Mail-Eingangs vor der Anreise zur Veranstaltung. Ansprüche des Teilnehmers wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der ANL bleiben unberührt.
§ 6 Absagekonditionen
Sollte ein Teilnehmer nach Bestätigung seiner Anmeldung an der Teilnahme verhindert sein, bittet die ANL um sofortige Benachrichtigung. Ein kostenfreier Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nur bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Erstattung der Teilnehmergebühren möglich. Bei kurzfristigeren Absagen sind die Kosten der von der ANL bereits eingegangenen Verpflichtungen (Hotelbuchungen, Catering etc.) vom Teilnehmer zu tragen.
Bei nicht zeitgerechtem Rücktritt wird zudem eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Wenn die ANL keine Abmeldung erhält, wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Diese Regelungen gelten auch bei den nach § 4 vom Teilnahmebeitrag befreiten Teilnehmern.
Hiervon unberührt bleibt ein Rücktritt, der durch eine nachgewiesene Erkrankung des Teilnehmers oder durch eine von der ANL zu vertretende Pflichtverletzung bedingt ist.
§ 6a Absagekonditionen für Lehrgänge mit einem dem Präsenzteil vorgeschalteten, digitalen Fernstudium
Sollte ein Teilnehmer nach Bestätigung seiner Anmeldung an der Teilnahme verhindert sein, bittet die ANL um sofortige Benachrichtigung. Dies gilt auch für die Teilnahme an Lehrgängen mit einem dem Präsenzteil vorgeschalteten, digitalen Fernstudium.
In diesen Fällen ist ein kostenfreier Rücktritt bis zur Registrierung bei der E-Learning Plattform der ANL möglich. Bei Absagen nach erfolgter Registrierung oder bei nicht erfolgtem Abschluss des digitalen Fernstudiums bis zum Beginn des Präsenzteils, sind die Kosten der von der ANL bereits eingegangenen Verpflichtungen (beispielsweise Hotelbuchungen, Catering) vom Teilnehmer zu tragen, zudem wird eine Gebühr (siehe § 6) erhoben.
Ansonsten gilt § 6.
§ 7 Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV zu. Die Anmeldedaten (Name, gegebenenfalls Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail) werden in einer internen Datenbank der ANL zur Weiterverarbeitung abgespeichert und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Veranstaltungen der ANL verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und sind auch nicht von Dritten einsehbar. Der Teilnehmer kann jederzeit die Löschung seiner Daten beantragen.
§ 8 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Kostenregelung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
Übersicht Jahresprogramm
Das Jahresprogramm und Informationen zu unseren Veranstaltungen finden Sie hier:
- Programmübersicht 2024 (0,8 MB)
Anmeldung zur Veranstaltung
E-Mail: anmeldung@anl.bayern.de
Für Rückfragen: +49 8682-8963-20